Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgeordnetenwatch: Brigitte Zypries und das Umgangsrecht bei nicht Verheirateten

Pööhser Frauenfeind, Friday, 06.02.2009, 17:35 (vor 6165 Tagen) @ Christine
bearbeitet von Pööhser Frauenfeind, Friday, 06.02.2009, 17:43

Unter den Voraussetzungen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB) ist das
Umgangsrecht strafrechtlich geschützt. Bestraft wird, wer eine Person unter
18 Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch
List den Eltern oder einem Elternteil entzieht oder vorenthält. Eine solche
Tat kann auch von einem Elternteil gegen den anderen umgangsberechtigten
Elternteil begangen werden. Die Tat kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Da Umgangsvereitelungen ja nicht gerade selten sind, gibt es doch sicher viele Frauen, die deswegen in Gefängnissen ihre Strafe absitzen, oder etwa nicht ?
Kann mir hier jemand Fälle belegen, wo umgangsvereitelnde Mütter mit Freiheitsentzug bestraft wurden ? Gibts es wenigstens ein paar Fälle, wo die Höchststrafe ausgesprochen wurde ?

Kurz gefragt : Wird das Gesetz auch angewandt ? Die Feststellung, dass ein Gesetz nur dann von Bedeutung ist, wenn es auch angewandt wird, ist trivial. Sonst wäre es nämlich nur toter Buchstabe.

Also, kennt jemand Fälle, wo die Mutter mit Freiheitsenzug bestraft wurde ?

Ich warte ...


Ach ja, die Übersetzung von Frau Zynisch Pamphlet :
Bla .. blabla ... blablabla ...

PF


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