Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

chrima, Tuesday, 30.12.2008, 17:38 (vor 6203 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

...Die Richter erklärten, zwar sei der Vorname grundsätzlich für das
ganze Leben erworben und deshalb nicht änderbar. Der Junge werde aber

wegen

seines bisherigen Rufnamens erheblich belastet. Die Änderung des

Vornamens

in Sebastian sei gut geeignet, um ihm die Integration in die
Schulgemeinschaft zu erleichtern. Die Belange des Vaters müssten
zurückstehen. Der Junge sei katholisch getauft und behalte schließlich

den

Nachnamen des Klägers, so dass die Verbindung zu dem Vater gewahrt

bleibe.


Die sorgeberechtigte Mutter hatte die Änderung des Vor- und Nachnamens

im

Mai 2006 beantragt. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Junge
im
Kindergarten schon häufig wegen des Vornamens schwer gehänselt worden
sei.
Zudem habe der Vater seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn und
zahle
keinen Unterhalt. ...[/i]
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598781,00.html


Inwiefern bietet der Name "Sabsudin" besonderen Anlass für Hänseleien ?
Hab ich da was verpasst. Grundsätzlich kann ja jeder Name als Anlass für
Hänseleien dienen ( mein Bruder hänselte mich recht lange mit dem blöden
Spruch "Petersilie Suppenkraut"), was mich damals in Rage brachte. Es gibt
Namen, die laden geradezu zu Hänseleien ein, aber Sabsudin ist doch
lediglich selten bei uns.

Du übersiehst, daß es sich bei dem umstrittenen Namen offensichtlich um einen afghanischen Namen handelt. Und das sind wie wir seit Frl. Schwätzer ja nun alle wissen alles pöse Frauenfeinde da unten. Also hat das Gericht -wie in Zeiten "unabhängiger" Pudeljustiz üblich- etwas gegen diesen unfassbaren Verstoß gegen die Rechte der Frauen unternommen...


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