Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

roser parks, Tuesday, 30.12.2008, 01:27 (vor 6203 Tagen)

...Die Richter erklärten, zwar sei der Vorname grundsätzlich für das ganze Leben erworben und deshalb nicht änderbar. Der Junge werde aber wegen seines bisherigen Rufnamens erheblich belastet. Die Änderung des Vornamens in Sebastian sei gut geeignet, um ihm die Integration in die Schulgemeinschaft zu erleichtern. Die Belange des Vaters müssten zurückstehen. Der Junge sei katholisch getauft und behalte schließlich den Nachnamen des Klägers, so dass die Verbindung zu dem Vater gewahrt bleibe.

Die sorgeberechtigte Mutter hatte die Änderung des Vor- und Nachnamens im Mai 2006 beantragt. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Junge im Kindergarten schon häufig wegen des Vornamens schwer gehänselt worden sei. Zudem habe der Vater seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn und zahle keinen Unterhalt. ...
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598781,00.html


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