Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Tuesday, 30.12.2008, 01:45 (vor 6204 Tagen) @ roser parks

'...Das Kind hatte wegen seines aus Afghanistan stammenden Vaters den Namen Sabsudin erhalten ...'

Ganz so sollte das nicht stehen bleiben.
Das Kind hat diesen Namen schließlich nicht gegen den Wunsch der Mutter erhalten, sondern mit ihrem ausdrücklichen Willen, den sie mit ihrer Unterschrift beim Standesamt kundgetan hat.

Im Übrigen wundere ich mich über diese unflexible Entscheidung; man hätte doch auch zwei Vornamen bestimmen können, um die Wahl zu haben, z.B. 'Sebastian Sabsudin' - das hätte sowohl dem Gericht als auch der Mutter damals einfallen können. Aber vermutlich ging es jetzt nur darum, der Mutter ihren Willen zu lassen.

Viele Grüße
Wolfgang


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