Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hänseleien wegen Vornamens rechtfertigen Änderung

Pööhser Frauenfeind, Tuesday, 30.12.2008, 15:23 (vor 6203 Tagen) @ roser parks

...Die Richter erklärten, zwar sei der Vorname grundsätzlich für das
ganze Leben erworben und deshalb nicht änderbar. Der Junge werde aber wegen
seines bisherigen Rufnamens erheblich belastet. Die Änderung des Vornamens
in Sebastian sei gut geeignet, um ihm die Integration in die
Schulgemeinschaft zu erleichtern. Die Belange des Vaters müssten
zurückstehen. Der Junge sei katholisch getauft und behalte schließlich den
Nachnamen des Klägers, so dass die Verbindung zu dem Vater gewahrt bleibe.

Die sorgeberechtigte Mutter hatte die Änderung des Vor- und Nachnamens im
Mai 2006 beantragt. Zur Begründung verwies sie darauf, dass der Junge im
Kindergarten schon häufig wegen des Vornamens schwer gehänselt worden sei.
Zudem habe der Vater seit Jahren keinen Kontakt zu seinem Sohn und zahle
keinen Unterhalt. ...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598781,00.html

Inwiefern bietet der Name "Sabsudin" besonderen Anlass für Hänseleien ? Hab ich da was verpasst. Grundsätzlich kann ja jeder Name als Anlass für Hänseleien dienen ( mein Bruder hänselte mich recht lange mit dem blöden Spruch "Petersilie Suppenkraut"), was mich damals in Rage brachte. Es gibt Namen, die laden geradezu zu Hänseleien ein, aber Sabsudin ist doch lediglich selten bei uns.


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