Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Muttertagsgrüße... der besonderen Art

Jugendamt, Sunday, 14.12.2008, 11:51 (vor 6218 Tagen) @ Hemsut

Was habe ich nur falsch gemacht?????????????????????????????


Möglichkeiten:

1. Du lügst.
2. Du siehst die Situation tatsächlich so, wie du sie beschreibst,

lehnst

den Vater aber ab, was auf's Kind projeziert wird, in dem Fall les mal

hier

nach:
http://www.trennungsfaq.de/umgang.html#kindwillnicht


... ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit einem alleinerziehenden Vater,
der auf der gleichen Schiene unterwegs ist wie so viele
Umgangsboykotteusen: Kind will nicht!!

Quatsch, wenn Kind nicht will, dann will der EZB meist nicht. Wie auch
immer, auch wenn man seinen Ex sonstwohin wünscht, kann und darf man das
nicht über die Kinder an ihm auslassen. Sollen sie mit 18 selber
entscheiden - aber bis dahin gelten nur Krankheit (also Kopf unter dem Arm)
und/oder Schulisches als Entschuldigung. Eigentlich ganz einfach...

Gruß - Hemsut

Das kann man nicht so pauschalieren,je älter das Kind ist, desto mehr Mitbestimmungsrecht hat es.
Einfach ausgedrückt: bei einem Säugling oder Grundschüler kann man ohne weiters so verfahren,wie du schreibst, nicht aber mit einem Kind, das sich bereits in der Pubertät befindet oder womöglich schon fast volljährig ist.
Da müssen beide Elternteile irgendwann den Wunsch des Kindes respektieren,es geht auch darum, seinen Machtanspruch den Kindern gegenüber aufzugeben,vermutich fehlt dir die entsprechend Erfahrung, Hemsut,oder aber dein Machtbedürfnis ist zu ausgeprägt, so sonst würdest du nicht so schreiben.


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