Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wahlfreiheit für werdende Mütter und strafbewährte Zwänge für werdende Väter

Pööhser Frauenfeind, Wednesday, 19.11.2008, 14:16 (vor 6243 Tagen) @ Christine

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Vergleich ich jedoch unpassend finde.
Bei der Babyklappe geht es nicht um die Wahlfreiheit zwischen Kind und
nicht Kind, sondern um das Kindeswohl. Dort, wo andernfalls eine
Verwahrlosung oder gar der Tod des Kindes droht, soll die Babyklappe ein
allerletzter Ausweg sein, damit das Kind nicht ausgesetzt wird. Ich finde
es schon etwas seltsam, das Weggeben eines Kindes mit dem Nichterfüllen
einer Unterhaltszahlung zu vergleichen. Von einem Elternteil erwarte ich im
Übrigen, den Wertungsunterschied zwischen diesen beiden Fragen zu
erkennen.

Frau XY befürwortet mit Sicherheit das Recht der Frau auf Abtreibung, auch wenn sie hier bezeichnenderweise dieses Sonderrecht der Frauen mit keiner Silbe erwähnt, obwohl es im Schreiben deutlich angesprochen wurde. In der Abtreibung vermag sie weder eine moralische Verwerflichkeit noch ein Sonderrecht der Frauen zu sehen, was der Rede wert wäre, die Verweigerung der Unterhaltszahlungen aber gilt ihr als himmelschreiendes Unrecht, über das diese Person sich lang und breit auslässt. Welch unerträgliche Heuchelei !

Sie erwartet, dass Eltern den Wertunterschied zwischen dem Weggeben eines Kindes und der Nichterfüllung der Unterhaltszahlungen erkennen ? Natürlich erkenne ich den Wertunterschied. Das Weggeben des Kindes ist moralisch schwerer zu rechtfertigen als die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht eines Menschen, der möglicherweise in keinem persönlichen Verhältnis zum Kind steht. Und ganz sicher ist die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht moralisch weniger verwerflich als die Tötung Ungeborener.

Abgesehen davon, das Kindeswohl wird in der Regel durch die Nichterfüllung der Unterhaltszahlungen kaum tangiert, weil der Staat die Alimentierung übernimmt. So sieht es in der Realität aus.

Der Unterhaltspflichtige kann ausserdem, und das ist der entscheidende Unterschied, in fast allen Fällen gezwungen werden, seinen diesbezüglichen Pflichten nachzukommen, sofern er denn dazu finanziell überhaupt in der Lage ist. Die hier heuchlerisch beschuldigten Unterhaltsverweigerer sind in der grossen Mehrheit aller Fälle finanziell gar nicht in der Lage, die Alimentierung zu leisten. Und die Alimentierung der Frau nicht zu leisten, das ist im feministischen Staat die verwerflichste aller Taten !

Die Frau hat sich ihrer Verantwortung - sei es durch die Deponierung des Kindes in einer Babyklappe oder durch Abtreibung - endgültig entledigt. Würde man der Frau die Möglichkeiten der Babyklappe nehmen, dann würde das Kleine von der aaaahm einlegenden Person abgemurkst oder in die Tonne geworfen. Ja, das leuchtet ein.

Frau XY vermag in den angesprochenen Themen natürlich, wie könnte es auch anders sein, keinerlei Gleichberechtigungsproblematik zu erkennen, ist in ihrer Vorstellung "Gleichberechtigung" doch ausschliesslich etwas, das dem Wohle, d.h der Privilegierung der Frauen dienen soll.

Babyklappen sind also die Antwort des Feminismus auf mordlüsterne Mütter. Und mit denen muss Mann auch noch Mitleid haben. Was ist der Feminismus doch für eine bornierte Ideologie.

> Während absolut gesehen deutlich mehr Männer Unterhalt für Kinder zahlen,

gibt es außerdem genügend Fälle, in denen das umgekehrt ist, auch mag es
Fälle geben, in denen ein Kindesvater das Kind in der Babyklappe ablegt.

Au ja, was es nicht alles gibt auf dieser Welt ! Aus dem theoretisch denkbaren einlegenden Kindesvater wird dann flugs die einlegende Person. Haha, ganz schön pfiffig, diese Apparatschika !

Ihr Argument, es handele sich um eine Frage der Gleichberechtigung zwischen
den Geschlechtern ist schon daher falsch.

Welches gleichwertige Recht zur Abtreibung steht dem Mann zu ? Warum äussert sich Frau XY dazu nicht ? Weil die Argumente fehlen ? Natürlich fehlen die, denn es gibt keine vernünftigen. Also wird schlicht ignoriert.

Es dürften auch insgesamt gesehen

in der Bundesrepublik mehr Frauen Unterhalt für Kinder leisten, als Babys
in Babyklappen abgegeben werden.

Es dürften aber mehr Babys durch einlegende Personen in Babyklappen eingelegt werden, als feministische MdB - Apparatschikas nachdenken, bevor sie die Klappe aufmachen.

Die Babyklappe befreit die einlegende Person im Übrigen nicht von der
strafrechtlichen Verantwortung, sollte dem Kind etwas passieren. Und eine
Adoption, zu der die Babyklappe führen wird, führt dazu, dass beide
Elternteile die verwandtschaftliche Beziehung zum Kind verlieren, nicht
etwa nur die Mutter.

Ach ja, die einlegenden Personen ! Jo, einlegende Personen sind in 99 % der Fälle einlegende Mütter, schätz ich mal.

Aber es ist wahr. Wer sein Kind wegwirft, aaaahm einlegt - ob in der Babyklappe oder der Tiefkühltruhe - der verliert die Beziehung zum Kind. Was soll diese triviale Feststellung ? Welche Relevanz besteht zur Thematik ? Geschwätz.

Die Frau argumentiert wirr und zusammenhangslos.

PF


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