Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wahlfreiheit für werdende Mütter und strafbewehrte Zwänge für werdende Väter

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 19.11.2008, 11:55 (vor 6243 Tagen) @ Thomas

Die Frau Abgeordnete drückt sich bemerkenswert plump um die Tatsache, dass eine werdende Mutter - auch gegen den Willen des Vaters - einfach abtreiben kann und dass dieser einsamen weiblichen Entscheidungsmöglichkeit nach der Zeugung kein männliches Äquivalent gegenübersteht. Es handelt sich nämlich sehr wohl um eine bedeutsame Frage von Gleichberechtigung.

Das Gebrabbel von angeblichen Vätern, die Babys in die Klappe werfen, ist nicht mehr als schlichte feministische Lächerlichkeit. Ebenso wie der Hinweis auf 'genügend Fälle', in denen Mütter Unterhalt zahlten.

So eine Abgeordnete ist für Männer ganz sicher nicht tragbar - vermutlich wurde sie ohnehin bloß auf ihren Listenplatz über die Frauenquote gesetzt.

Viele Grüße
Wolfgang

PS: Strafen mögen zur Bewährung ausgesetzt werden, aber Taten sind wohl eher strafbewehrt. ;-)


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