Wehrpflicht und Kinder
Wie kommst Du denn darauf, bitte?
§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.
Nur ist es so, das Männer mit ca.18-25 Jahren gezogen werden.
In diesem Alter sind sie aber i.d.R. noch nicht Vater bzw. noch nicht
verheiratet. Dem entsprechend kann
§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3 nur in relativ seltenen Fällen angewendet
werden.
Richtig. Das ist ja, wie ich schon schrieb, die Unlogik dabei.
Frauen wird unterstellt, sie bekämen ja sowieso Kinder (= Blankoscheck).
Für Männer gilt das aber nur, soweit sie den entsprechenden Status bereits erreicht haben.
1970 ist schon lange her. Damals gab es noch keine "Gender"-Diskussion.
Immer weniger Frauen werden Mütter. Warum gibt es für Gediente Väter
keinen staatlichen Ausgleich?
Oder bezieht sich die Gleichstellung Wehrpflicht=Mutterschaft lediglich
auf die Zeit der Wehrpflicht bzw. der Schwangerschaft?
Gute Frage, aber die solltest du eher jenen stellen, welche den Zwangsdienst mit einer fiktiven Mutterschaft rechtfertigen. Dies wird gerne mit der Floskel "Dienst an der Gesellschaft" gerechtfertigt, aber diese Vergleiche hinken wie wir alle wissen an allen Ecken.
Vom Jahrgang 1980 wurden ca. 2/3 der Männer zum Staatsdienst gezogen,ca.
1/3 wurden nicht gezogen.
Haben/werden ca. 2/3 der Frauen des Jg.1980 Kinder bekommen?
Sicher nicht. Wobei die Diskussion da im Prinzip anders geführt werden müsste. Das Problem besteht ja schon darin, dass einfach vorausgesetzt wird, die Frau bekäme Kinder, wohingegen der Mann zum Zeitpunkt der Einziehung bereits verheiratet sein bzw. Kinder haben muss. Das gleiche Muster wie beim Vergleichen einer Option (Kinder zu bekommen) mit einem staatlichen Zwang (Dienst zu leisten).
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Flohgast,
16.11.2008, 03:48
- Wehrpflicht und Kinder - Christian2, 16.11.2008, 09:19
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Sven,
16.11.2008, 13:22
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16.11.2008, 18:49
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Sven,
16.11.2008, 19:01
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16.11.2008, 19:16
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Sven,
16.11.2008, 19:48
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Rainer,
16.11.2008, 21:08
- Wehrpflicht und Kinder - guest, 16.11.2008, 21:51
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Rainer,
16.11.2008, 21:08
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Flohgast,
16.11.2008, 19:38
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16.11.2008, 20:06
- Wehrpflicht und Kinder - Mustrum, 16.11.2008, 20:14
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16.11.2008, 20:06
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16.11.2008, 19:01
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16.11.2008, 18:49
- Z.B.: Entzug des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. - Rainer, 16.11.2008, 13:33