Wehrpflicht und Kinder
§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.
Danke!Nur interessehalber: Weisst Du auch noch wann das geaendert wurde?
Insbesondere die Bezugnahme auf eingetragene Lebenspartnerschaften laesst
ja die Vermutung zu, dass es relativ neu ist.
Leider nein. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist von 2001, von welchem Datum die Befreiung qua Ehe ist, kann ich dir aber leider nicht sagen. Ich wurde darauf auch nur aufmerksam, als ein Bekannter mir stolz mitteilte, um den Dienst durch seine Heirat herumgekommen zu sein.
Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies
daher
"zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer"
unterlag.
Die Vergangenheitsform bzgl. Ernaehrer stimmt aber nicht, Sven.
Natürlich nicht. Deshalb schrieb ich ja auch, dass die Zwänge für Männer beibehalten wurden ;)
Ebensowenig handelt es sich bei der Unterhaltspflicht lediglich um einen
"Rollenzwang", es waere mir jedenfalls neu dass "Rollenzwaenge" mit
Gerichtstiteln und Haftstrafen durchgesetzt werden oder wurden.
Natürlich nicht, aber er greift auf diesen zurück. Der Aufstockungsunterhalt wird ja unter der Vorannahme berechnet, dass eine fiktive Nicht-Erwerbstätigkeit der Frau vom Mann so gewollt gewesen wäre. Es wird also vorausgesetzt, der Mann wollte die Frau lieber als Hausfrau zu Hause haben, wo sie dann Leistungen für ihn erbringt. Dies entspringt der bis 1977 (1. EheRG) gültigen Regelung, nach der die Ehefrau zur Haushaltsführung verpflichtet war und zudem der Ehemann von ihr geschlossene Arbeitsverträge kündigen konnte, soweit das ihre haushaltlichen Pflichten beeinträchtigte. Das in Gänze ist ja die "Ernährerrolle".
Freilich, das hat mit der heutigen Lebensrealität nichts mehr zu tun. Diese Gesetze gibt es seit über 30 Jahren nicht mehr, die Zwänge für Frauen wurden abgeschafft. Die für Männer allerdings nicht, denn obwohl die diesbezüglichen Rechte seit über 30 Jahren nicht mehr gelten, werden entsprechende Zustände immer noch vorausgesetzt, wenn es um Pflichten für die Männer geht.
Oder anders: Die Rollenbefreiuung des Mannes ist ausgeblieben.
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Flohgast,
16.11.2008, 03:48
- Wehrpflicht und Kinder - Christian2, 16.11.2008, 09:19
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Sven,
16.11.2008, 13:22
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guest,
16.11.2008, 18:49
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Sven,
16.11.2008, 19:01
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16.11.2008, 19:16
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Sven,
16.11.2008, 19:48
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Rainer,
16.11.2008, 21:08
- Wehrpflicht und Kinder - guest, 16.11.2008, 21:51
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Rainer,
16.11.2008, 21:08
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Sven,
16.11.2008, 19:48
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Flohgast,
16.11.2008, 19:38
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Sven,
16.11.2008, 20:06
- Wehrpflicht und Kinder - Mustrum, 16.11.2008, 20:14
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Sven,
16.11.2008, 20:06
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16.11.2008, 19:16
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Sven,
16.11.2008, 19:01
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guest,
16.11.2008, 18:49
- Z.B.: Entzug des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit. - Rainer, 16.11.2008, 13:33