Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrpflicht und Kinder

guest, Niedersachsen, Sunday, 16.11.2008, 19:16 (vor 6343 Tagen) @ Sven

Im Prinzip schon, aber ich kann dir jetzt schon sagen, dass man darauf
antworten wird, dass verheiratete Männer in der Regel ja nicht zum
Wehrdienst gezwungen werden


Wie kommst Du denn darauf, bitte?


§ 11 Wehrpflichtgesetz, Absatz 3.

Danke!

Nur interessehalber: Weisst Du auch noch wann das geaendert wurde? Insbesondere die Bezugnahme auf eingetragene Lebenspartnerschaften laesst ja die Vermutung zu, dass es relativ neu ist.

Freilich sind dies offenkundig Bemühungen, Unrecht zu legalisieren.

Hier

herrscht jedoch immer noch ein Relikt der Rollenzwänge vor. Die

Zwänge

der

Frauen wurden abgeschafft, die der Männer aber beibehalten.


Nur mal als Einwurf: Welchen Zwang fuer Frauen hat es denn, sagen wir

mal,

1970 gegeben?


Keinen.

Es entsprach jedoch dem Rollenzwang bzw. der gesellschaftlichen
Erwartungshaltung, dass eine Frau heiratet, Kinder bekommt und dies daher
"zu erwarten" sei. Ebenso wie der Mann dem Rollenzwang als "Ernährer"
unterlag.

Die Vergangenheitsform bzgl. Ernaehrer stimmt aber nicht, Sven.

Ebensowenig handelt es sich bei der Unterhaltspflicht lediglich um einen "Rollenzwang", es waere mir jedenfalls neu dass "Rollenzwaenge" mit Gerichtstiteln und Haftstrafen durchgesetzt werden oder wurden.

MfG


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