Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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manche werden erst gar nicht eingestellt...

Lude, Friday, 31.10.2008, 19:39 (vor 6262 Tagen) @ asdf

... wie ein Freund von mir derzeit erleben "darf". So nach dem Motto
"guter Mann, Sie sind in einem Alter, in dem man zum Bundesheer muss, und
tauglich sehen Sie auch aus... da ist uns das Risiko zu groß, also tut es
uns Leid, Sie nicht einstellen zu können..."

In unserem Recht darf eine Frau bei einer Bewerbung auf die Frage nach einer Schwangerschaft Lügen. Wenn ein Mann lügt bei der Frage, ob er schon bei der Bundeswehr war, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Unser Recht:
Frage nach bestehender Schwangerschaft -> unzulässig.
Frage ob Bundeswehr bereits abgeleistet -> zulässig.

Zulässige Fragen müssen Wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst ist es bei Einstellung ein Kündigungsgrund.


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