Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Aussage :"Frauen werden wegen dem Schwangerschaftsrisiko von Arbeitgebern beruflich b

Flohgast @, Thursday, 30.10.2008, 18:05 (vor 6263 Tagen)

Aussage :"Frauen werden wegen dem Schwangerschaftsrisiko von Arbeitgebern beruflich benachteiligt."

Warum kann das nur zum Teil stimmen?:

Umlage: U2
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U2
Die deutsche Umlage U2 – Mutterschaft ist seit dem 1. Januar 2006 ein verpflichtendes Ausgleichsverfahren für alle Arbeitgeber. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG).

Leistungen:

Aus dem U2-Verfahren erhalten Arbeitgeber 100 % der Entgeltfortzahlung bei individuellen Beschäftigungsverboten sowie 100 % der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Außerdem erhalten sie während des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (grundsätzlich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) den von ihnen ausgezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Die Satzungen der Krankenkassen dürfen Regelungen zur pauschalisierten Erstattung der Arbeitgeberanteile vorsehen. Eine Beschränkung der Erstattung wie im U1-Verfahren ist den Krankenkassen nicht erlaubt.

Beiträge:

Die Beiträge werden aus der Summe aller rentenversicherungspflichtigen Entgelte der Arbeitnehmer berechnet und sind vom Arbeitgeber alleine zu tragen. Sie werden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nachgewiesen und mit ihnen auch fällig.

Hintergrund:

Nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber verpflichtet, ab 1. Januar 2006 eine Neuregelung der Umlage U2 durchzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Beschäftigten bei der Verbeitragung beanstandet.

Das heißt das alle Arbeitgeber, auch die die nur Männer beschäftigen, für die Lohnfortzahlung aller berufstätiger Schwangeren/Mütter aufkommen müssen.
Die betroffenen Arbeitgeber haben lediglich den Aufwand der Vertretungsorganisation.

Gruß
Flohgast


gesamter Thread:

 

powered by my little forum