Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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warum ihr falsch liegt

Flohgast @, Thursday, 30.10.2008, 01:55 (vor 6263 Tagen) @ Horst Lunzer

Hallo Horst,
du schreibst:

"Mich überrascht der rebellische bis kriegerische Ton hier schon ziemlich. Es geht also um Gleichberechtigung. Ich will es mal extrem kurz zusammenfassen: ihr seid der Meinung, die Männer sind mittlerweile benachteiligt, ganz im Gegensatz zur Öffentlichkeit, die nur die Frauen als benachteiligt ansieht. Ich kann da in gewisser Weise schon nachvollziehen, was euch bewegt. Der männerverachtende Ton in den Medien ist mir auch schon aufgefallen. ABER:
Die hier vielfach aufgestellte Annahme, Gleichberechtigung müsse immer durch die Staatsgewalt hergestellt werden, ist IMO falsch. Es ist durchaus ein Gleichgewicht möglich, sofern mann nur will.

Zusammenfassend muss ein Umdenken stattfinden (=Revolution im Kopf) damit sich nachhaltig etwas ändert. Eine Bewusstseinsänderung ist dringend erforderlich, das gilt auch für das (patriarchale) Geldsystem.


Vergleiche bitte deine Aussage mit den Grundgesetz der BRD bzw. dem Staatsgrundgesetz von Östereich und lies danach folgenden Link:

http://manndat.de/fileadmin/Dokumente/Studien/Parteienstudie_2008.pdf

Artikel 3 GG des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland :I. (Die Grundrechte)
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

oder

Artikel 2 des Staatsgrundgesetz Österreich :Im österreichischen Verfassungsrecht ist der Gleichheitssatz in Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und Artikel 2 des Staatsgrundgesetz 1867 als StaatsbürgerInnenrecht verankert. Er verpflichtet den Staat grob gesprochen „gleiches gleich, ungleiches ungleich“ zu behandeln. Dies bedeutet für den einfachen Gesetzgeber das Verbot einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung oder Benachteiligung von bestimmten Personen(gruppen). Die Verwaltung und die Gerichte haben die Rechtsnormen sachlich und ohne Willkür zu vollziehen.

"Die hier vielfach aufgestellte Annahme, Gleichberechtigung müsse immer durch die Staatsgewalt hergestellt werden, ist IMO falsch"
"Zusammenfassend muss ein Umdenken stattfinden (=Revolution im Kopf) damit sich nachhaltig etwas ändert. Eine Bewusstseinsänderung ist dringend
erforderlich, ......."

für mich bedeutet das aber, das der Staat (Regierung und Justiz sowie die Medien) für jede Gruppe der Geschlechter die selben Grundsätze einhalten
und bei Erkennen von Ungleichmäßigkeiten alles zu deren Ausgleich machen muß.

"das gilt auch für das (patriarchale) Geldsystem"
Wer erwirtschaftet das Geld und wer gibt es aus/verbraucht es ?
siehe: http://www.welt.de/welt_print/article2410578/Frauen-sind-Gewinner-im-Sozialsystem.html

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Flohgast


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