Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Petition abgelehnt

Auswanderer, Saturday, 05.07.2008, 22:32 (vor 6379 Tagen) @ Hemsut

Hi @all,

nachfolgend der Schriebs vom Petitionsausschuß bezüglich der Petition
3-16-17-2162-023077 (Abschaffung des Bundesministeriums für alle außer
Männer). Laßt euch die Begründung auf der Zunge zergehen - danach hat man
eh keinen Appetit mehr, sondern möchte nur noch kotzen gehen:

Pet 3-16-17-2162

Gleichstellungsrecht

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird die Auflösung des Bundesministeriums für Familien,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlangt sowie die Schaffung einer
Gleichstellungs- stelle, die zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern
besetzt ist.

Es wird beanstandet, das die Interessen von Vätern im Rahmen der
Familienpolitik nur ungenügend berücksichtigt würden. Insbesondere wird die
Einführung der neu zu schaffenden Gleichstellungsstelle im Bundeskanzleramt
angeregt. Die gleichmäßige Besetzung mit beiden Geschlechtern solle
sicherstellen, dass Auswirkungen ministeriellen Handels besser eingeschätzt
werden können. Zudem wird kritisiert, dass Familienpolitik in den letzten
vierzig Jahren bis auf drei Jahre ausschließIich durch Frauen gestaltet
worden sei mit der Folge, dass gerade die Interessen der Väter
unberücksichtigt geblieben seien.

Da zu dem Anliegen eine weitere Petition vorliegt, werden die beiden
Petitionen gemeinsam beraten. Daher kann möglicherweise nicht auf jedes
vorgetragene Argument eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
Stellungnahme des BMFSFJ zu dem Anliegen eingeholt. Die Prüfung des
Petitionsausschusses hatte folgendes Ergebnis:

In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist der/die
Bundesminister/Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
unabhängig vom Geschlecht verpflichtet, die
Verfassung zu wahren und damit auch dem Grundrecht der Gleichberechtigung
von Mann und Frau gemäß Artikel 3 Absatz. 2 und 3 Grundgesetz (GG) Geltung
zu verschaffen. Der verfassungsrechtliche Auftrag beinhaltet daher nicht
nur die Vertretung der Interessen von Frauen, sondern ebenso die Wahrung
der Interessen von Männern.

Soweit vorgetragen ist, dass in den vergangenen vierzig Jahren fast
ausschließlich Frauen an der Spitze des BMFSFJ gestanden haben, ist darauf
hinzuweisen, dass auch viele Männer an einflussreicher Stelle, z. B. als
Staatssekretäre, die Familienpolitik mitgestaltet haben. Zudem übte bis zum
Jahr 2005 jeweils ein Mann das Amt des Bundeskanzlers aus. Dieser hatte
aufgrund der ihm zustehenden Richtlinienkompetenz Einfluss auf die
Familienpolitik. Auch bei interministeriellen Abstimmungen mit anderen
Ressorts, z. B. dem Bundesministerium der Finanzen, wirken weitere Männer
an der Familienpolitik mit.

Die Zuständigkeit des BMFSFJ für beide Geschlechter kommt zudem in der
Aufzählung ”Familie, Senioren, Frauen und Jugend” zum Ausdruck. Als Jungen,
Familienväter und Senioren ist das männliche Geschlecht mit einbezogen.

In seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von
Frauen und Männern zuständig, was sprachlich dadurch vermittelt wird, dass
die entsprechende Abteilung ”Gleichstellung” heißt. Diese Bezeichnung
ist Ausdruck dessen, dass die Bundesregierung insgesamt die politische
Strategie des ”Gender Mainstreaming” vertritt.
Hierbei geht es darum,
sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf
Frauen und Männer zu überprüfen. Alle, die an der Gestaltung politischer
Konzepte und Maßnahmen beteililgt sind, sind damit verpflichtet, sich an
den tatsächlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern unter
Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Geschlechtern und ihrer
unterschiedlichen Bedürfnisse in der Gesellschaft zu orientieren. Der
Petitionsausschuss stellt fest, dass die Interessen von Männern daher
gleichberechtigt Eingang in die Politik des BMFSFJ finden.

Jedoch weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es heute in der
Regel immer noch die Frauen sind, die in unserer Gesellschaft benachteiligt
sind. Sie verdienen durchschnittlich nur rund 78% des Einkommens von
Männern und sind deutlich seltener in Führungspositionen anzutreffen.
Zudem sind Frauen besonders stark von der mangelhaften Vereinbarkeit
von Familie und Beruf betroffen und weisen häufig unterbrochene
Erwerbsbiographien auf, die sich im Alter in geringeren Renten
niederschlagen. Hier müssen gegensteuernde Maßnahmen ergriffen
werden.

In einigen Bereichen wie beispielsweise der Schulbildung ist mittlerweile
zu beobachten, dass Jungen teilweise ins Hintertreffen geraten. Im Jahr
2002 erwarben 42 v. H. der weiblichen Bevölkerung eine Studienberechtigung,
hingegen nur 35 v. H. der männlichen gleichaltrigen Bevölkerung. Im Sinne
einer geschlechtersensiblen Politik geht es darum, die teilweise sehr
unterschiedlichen Problemlagen und Benachteiligungen der Geschlechter
differenziert zu erfassen und zur Verwirklichung des Ziels der
Gleichstellung geschlechtersensibler Präventions- und Fördermaßnahmen zu
konzipieren.

Der Petitionsausschuss kann das Anliegen der Petenten daher nicht
unterstützen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

(Hervorhebungen durch mich)

Kommentar folgt - Hemsut

Männer sollten einfach nur auswandern!!!!!


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