Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ergänzungen zu dieser Liste

Andi, Tuesday, 03.06.2008, 01:18 (vor 6412 Tagen) @ Christian2

Hallo Christian

Eine sehr schöne Liste.
Folgende Ergänzungen möchte ich vorschlagen:

1: Kindergeld bei unverheirateten Eltern: Wird nur an einen Empfänger ausgezahlt. Erklärt die Mutter nicht, dass sie auf das Kindergeld verzichtet, bekommt sie das volle Kindergeld überwiesen, der Vater geht leer aus. Dies auch dann, wenn der Vater das Kind erzieht und die Mutter als einzige von beiden Einkommen erzielt.

2: Namensrecht: Können sich die Eltern nicht auf einen Nachnamen des Kindes einigen, so bestimmt der Standesbeamte, welcher der beantragten Nachnamen amtlich wird. Bei unverheirateten Eltern wird hier regelmäßig für den Vorschlag der Mutter entschieden.

3: Ruhen der privaten Krankenversicherung bei Elternzeit: Die leistungslosen Beiträge (Krankenkassenbeiträge, die gezahlt werden müssen, um den alten Vertrag später wieder bedienen zu dürfen, ohne das die Krankenkasse dafür in der Elternzeit irgendwas zahlt) bei Ruhen der Krankenversicherung sind für Männer wesentlich höher als für Frauen (z. B. doppelt so hoch, 40% statt 20% der normalen leistungsberechtigten Beitrage). Ein Begründung z. B. aus versicherungsmathematischen Gründen kann die Krankenversicherung nicht geben.

4. Kinderförderung bei der Riesterrentenversicherung bei unverheirateten Eltern: Ist an dem Erhalt von Kindergeld gekoppelt. Kindergeld erhält nur die Mutter (wenn sie nicht zugunsten des Vaters darauf verzichtet, siehe oben) -> auch die Kinderzulage zu den Beiträgen zur Riesterversicherung erhält nur die Mutter.
Die Kinderzuschläge betragen für ab 2008 geborene Kinder 300 € je Kind und Beitragsjahr.

Gruß,
Andi


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