Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Hallo
Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer
Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.Wer kennt die Rechtslage genau ?
Die Sache ist ganz einfach. Es gibt öffentliche und nichtöffentliche Verfahren. Normalerweise sind Verfahren öffentlich. Die Interessen der Betroffenen können aber einen Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten. Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht sind z.B. so ein Fall. Scheidungsverfahren ebenfalls. Reine Unterhaltsverfahren aber nicht (Klar, da zählt nur die Kohle, und nicht der Mensch der sie löhnen muss).
Wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, dann auch in aller Konsequenz. Prozessinterna dürfen dann nicht nach außen weitergegeben werden. Ist doch auch logisch, sonst könnte man die Öffentlichkeit ja gleich zulassen.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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Student(t),
22.05.2008, 00:59
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Conny,
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