Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Es gehört eigentlich in ein Väterforum, aber in dem betreffenden Forum konnte (oder wollte) Niemand die Frage beantworten.
Wie ich aufgrund einer widerwillig gewährten Akteneinsicht zur Kenntnis nehmen durfte, hat die Rechtsanwältin meiner Ex ein psychologisches Gutachten, das famliengerichtlich in Auftrag gegeben worden war, einem von uns Eltern privat beauftragten Kinder-Psychologen, der meinen Sohn diagnostizierte, weitergereicht. Es stellte sich dann freilich heraus, daß dieser privat beauftragte Psychologe mit der Rechtsanwältin der Ex zusammenarbeitet.
Nach Allem, was ich per Internet-Recherche erfahre, unterliegen sowohl Ärzte, Psychologen als auch Rechtsanwälte der Schweigepflicht. Auf die Verletzung dieser Pflicht steht Freiheits- oder Geldstrafe (StGB § 203); Rechtsanwälte können zudem ihre Zulassung verlieren.
Auf der anderen Seite kann ich mir schwer vorstellen, daß die Anwältin leichtfertig einen solchen Fehler begeht.
Mein Anwalt konnte mir dazu keine eindeutige Auskunft geben. Ein anderer Gerichts-Sachverständiger wußte - angeblich - auch nicht Bescheid.
Wer kennt die Rechtslage genau ?
Gruß
Student
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Student(t),
22.05.2008, 00:59
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Conny,
22.05.2008, 01:58
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Student(t),
22.05.2008, 02:08
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Conny,
22.05.2008, 02:43
- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - Diana, 22.05.2008, 11:24
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Conny,
22.05.2008, 02:43
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22.05.2008, 02:08
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Rainer,
22.05.2008, 02:52
- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - Student(t), 22.05.2008, 13:50
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Mensch,
22.05.2008, 12:08
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Student(t),
22.05.2008, 13:38
- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - Mensch, 22.05.2008, 18:34
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Student(t),
22.05.2008, 13:38
- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - adler, 22.05.2008, 22:06
- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - Dummerjan, 26.05.2008, 12:49
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Conny,
22.05.2008, 01:58