Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht.
Ob der Rechtsanwältin
vielleicht die Einwilligung der Mutter reichte?
Ganz sicher, denn das damalige Gutachten fiel positiv für die Mutter aus und eher negativ für mich. Die hat also sicher ihre Einwilligung gegeben.
Da aber von gemeinsamen Interessen in einem Rechtsstreit nicht auszugehen ist, wäre es m.E. absurd, wenn die Einwilligung der einen Partei die Einwilligung der anderen Partei mit einschließt oder ersetzt.
Ich habe zunehmend den Verdacht, daß viele strafrechtliche relevante Verstöße nur deshalb begangen werden, weil sich fast nie Jemand findet, der darauf mit einer Klage reagiert. Das gilt auch z.B. für mütterlichen Kindesentzug.
Gruß
Student
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Student(t),
22.05.2008, 00:59
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Conny,
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- Eine Frage zur Schweigepflicht im Familienrecht. - Diana, 22.05.2008, 11:24
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Rainer,
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