Keine Wiederholungsgefahr, da Kind nur einmal getötet werden kann
Eine psychisch kranke Mutter (32), die ihr Baby mit einem Handykabel
erdrosselt hat, ist vom Landgericht Meiningen freigesprochen worden.
Zur Begründung des Urteils wurde die erheblich verminderte
Schuldfähigkeit der Frau und die Unwahrscheinlichkeit einer
Tat-Wiederholung angeführt. Die Angeklagte hatte kurz nach der Tat
gestanden und erklärt, dass sie den sieben Monate alten Jungen nicht
mehr haben wollte. [...]
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Bei der Strafzumessung wurden vermutlich die sieben Monate mit dem Jungen angerechnet.
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Lude,
03.04.2008, 14:08
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Student(t),
03.04.2008, 19:43
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Nihilator,
03.04.2008, 21:48
- Keine Wiederholungsgefahr, da Kind nur einmal getötet werden kann - Student(t), 03.04.2008, 22:31
- Besatzer Republik Dönerland - Lude, 03.04.2008, 23:48
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Nihilator,
03.04.2008, 21:48
- Keine Wiederholungsgefahr, da Kind nur einmal getötet werden kann - Vergangenheit und Zukunft, 04.04.2008, 01:39
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Student(t),
03.04.2008, 19:43