Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

guest2, Wednesday, 20.02.2008, 23:27 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Lass mich vorausschicken, dass ich Dir fuer das Verfahren Glueck (bzw. Erfolg) wuensche!

Jetzt zu den Details:

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich
Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als
wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige
Verfügung gegen mich zu erheben.

Das verstehe ich nicht.

Ich haette gerade gedacht, dass eher bei Strafverfahren (oeffentliches Interesse) eben deswegen die Oeffentlichkeit Zugang hat, waehrend es bei einer Zivilklage ja per Definitionem um Streitigkeiten zwischen zwei Privatparteien geht.

Aber ich habe ja noch nichtmal verstanden, wieso Koerperverletzung in diesem Land keine Straftat mehr ist, wenn die Staatsanwaltschaft keinen Bock hat - ich dachte, auf Antrag muesse das dann verfolgt werden...

Anlaß für das jetzige Verfahren (bei derselben Kammer) war eine spät
eingetroffene Anfrage der Krankenkasse, ob ich Zivilklage einreichen
wolle. Auf Rückfrage wurde mir erklärt, daß man meine Ex wegen der
Behandlungskosten, die durch meine Verletzung verursacht worden waren,
regreßpflichtig machen wolle.

... insbesondere wenn es sich eben NICHT um eine folgenlose Ohrfeige oder sowas handelt (-> mehr oder weniger ausschliesslich "seelische Folgen", -> geht mehr so in Richtung Beleidigung).

Nun gibt es aber Behandlungskosten die sogar der Krankenkasse regresswuerdig erscheinen, damit kann es sich doch nichtmehr um eine Bagatelle handeln?

In diesem Stile - seht her, der Beklagte hat sich kritisch mit der
Geschlechterpolitik in Deutschland auseinandergesetzt - geht das
seitenweise.

Wie kannst Du nur!!1!

Dazwischen immer wieder abenteuerliche Behauptungen über meine
angebliche physische Gewalttätigkeit, so als ob das fest zusammengehört.

Na hoer mal, Du bist doch wohl maennlich, oder?

Bei der Richterin (Wester heißt sie) ist sie damit auch angekommen. Bei
der Familienrichterin jedoch nicht. Vergeblich hat die Anwältin versucht,
ihre vermeintliche Trumpfkarte zur Erlangung des alleinigen Sorgerechtes
für ihre Mandantin einzusetzen. Später ist sie mit einem weiteren Anlauf
gescheitert. Ohnehin glaubt ihr (bzw. der Richterin Wester) Niemand an die
konstruierte Täter-Opfer-Relation zwischen mir und meiner Ex.

Ist eigentlich bzgl. dieser "Verurteilung" unter Verzicht auch nur auf Anhoerung des Beschuldigten (du haettest laengst abgekratzt sein koennen) durch die Richterin nochmal was passiert? Ist das rechtmaessig?
Was sagt Dein Anwalt dazu?

Ein Problem stellt sich allerdings: Wenn die Mutter nicht bereit ist, ihre
Tat zu gestehen, dann müßte als Zeuge der Junge befragt werden.

Naja.

Was ist mit Deinem behandelnden Arzt als Zeugen?

Oder meinst, da wird dann argumentiert Du haettest Dir die Verletzungen selbst zugefuegt?

Darf man
ihm den damit verbundenen Loyalitätskonflikt zumuten ? - Nun, das
Familiengericht hat ihn bereits fünf (5) Male befragt, zuletzt zweimal in
derselben Verhandlung.

Beantwortest Du Dir ja selber.

Vom zivilirechtlichen Anspruch einmal abgesehen, sehe ich das Ziel dieses
Prozesses darin, zu einem geschlechterploitischen Umdenken beizutragen.
Wir befinden uns in Deutschland gegenwärtig an einem gefährlichen
Scheideweg, der in einen - nicht rassistischen, aber sexistischen -
Totalitarismus einmünden kann.

Websites wie diese
sind hierfür Belege.

Unter diesen Umständen ist eine erweiterte, d.h. politische
Betrachtungsweise meiner Angelegenheit für mich eine moralische (und
politische)Pflicht. Dabei bin nicht ich es, der das Private politisch
gemacht hat. Das ist ohne mich geschehen. Ziel dieser Politik ist es,
bisher nicht gekannte innere Ghettos der Angst, Scham und des Schweigens zu
schaffen.
Wir wissen nicht genau, wieviele Männer bereits Opfer dieser
neuen Form der Stigmatisierung geworden sind. Aber es geht um sie !

Ich wuerde mir ja wuenschen, Du wuerdest mehr Wert darauf legen etwas fuer Dich zu erreichen. Aber irgendwie klingt immer durch, dass es Dir zu einem guten Teil um ziemlich pathetische Selbstdarstellung geht. Sorry, das kommt auch schon beim Thema ganz oben (Zuschauer zugelassen) so an.

Was soll das? Was gibt Dir das? Reicht es nicht, fuer Deine Rechte einzutreten, muss es unbedingt als hochpolitischen Maertyrereinsatz verkauft werden?


MfG


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