Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Auszüge aus dem Gutachten von Prof. Bock

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 23:21 (vor 6514 Tagen) @ Student(t)

Bleiben wir nun beim Politischen. Zu den vielen Vorwürfen, welche die
feministische Anwältin gegen mich erhob, gehört auch dieser:

"Nur am Rande sei erwähnt, daß sich der Antragsteller in seinen
Internetbeiträgen bereits vor in Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes mit
diesem auseinandergesetzt und den entsprechenden Entwurf "kritisiert"
hat."


Auf die Gefahr hin, meine Prozeß-Chancen zu schmälern, aber im Bewußtsein der moralischen Verpflichtung, zitiere ich aus dem oben erwähnten Gutachten von Prof. Bock:


3.2.3.

[...]Alle Formen von Therapie oder Mediation werden jedoch von vornherein im Keim erstickt oder ganz unmöglich, wenn, wie jetzt geplant, einem der beiden Konfliktpartner, nämlich der Frau, ein Instrumentarium in die Hand gegeben wird, mittels dessen sie nicht nur völlig risiko­los und wirksam den „störenden“ Partner enteignen und loswerden, sondern vor allem eine einseitige Rollenverteilung zwischen einem bösen Täter und einem guten Opfer rechtlich und sozial verbindlich machen kann. Dies aber bewirkt nichts als eine verständliche Verhärtung auf seiten des zu unrecht als allein schuldig stigmatisierten Mannes und zu einer Verdrängung oder Verharmlosung des eigenen Anteils an der Gewaltgeschichte auf seiten der allein als Opfer umsorgten Frau.[...]

6.4. Langfristige Nachteile

Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.

Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung insgesamt abzulehnen.


Mir scheint:
Die Deutschen lernen immer erst aus Katastrophen.

Gruß
Student

Sexismus-Kritik


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