Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In eigener Sache: Prozeßbeginn wegen Gewalttat am 12-3-08.

Student(t), Wednesday, 20.02.2008, 22:49 (vor 6514 Tagen)

Da es sich um eine Zivilklage handelt, ist voraussichtlich Publikum zugelassen. Das war jedenfalls im März 2006 der Fall, als wir (mein Anwalt und ich) versuchten, Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung gegen mich zu erheben.

Anlaß für das jetzige Verfahren (bei derselben Kammer) war eine spät eingetroffene Anfrage der Krankenkasse, ob ich Zivilklage einreichen wolle. Auf Rückfrage wurde mir erklärt, daß man meine Ex wegen der Behandlungskosten, die durch meine Verletzung verursacht worden waren, regreßpflichtig machen wolle. Des Weiteren wurde mir bestätigt, daß der Kasse durch eine Behandlung der Frau keine Kosten entstanden seien - was mich wundert, da Letztere vor Gericht ein Attest vorweisen konnte. Ferner habe man seitens der Krankenkasse sehr lange auf Antworten von Polizei und Gericht warten müssen - anscheinend über ein Jahr !

Warum berichte ich hier von einem anscheinend privaten Rechtsstreit ?

Ausgangstatbestand ist ein Vorgang, den ich so beschreibe: Meine Ex hat mich anläßlichen der fälligen Kindes-Übergabe an einem Umgangswochenende unprovoziert und unbeantwortet niedergeschlagen, und zwar vor Augen des Kindes. Das ist noch keineswegs ein Politikum und wäre leicht zu bereinigen gewesen, zumal ich die Mutter meines Kindes ja bereits gut kannte - und übrigens als Mutter auch akzeptiere.

Nun aber ist ihre Anwältin, eine ausgewiesene Feministin und Opfer-Spezialistin, auf die unglückselige Idee gekommen, ihre Mandantin zu instrumentalisieren, um mich für meinen anti-sexistischen Einsatz abzustrafen. Dementsprechend fügte sie ihrem Antrag zahlreiche meiner Internetbeiträge bei, in denen meine "menschenverachtende, insbesondere frauenverachtende, rassistische und teilweise auch faschistische Gesinnung zum Ausdruck kommt."

Damit gewinnt die Sache im Ansatz eine politische Dimension.

Bleiben wir nun beim Politischen. Zu den vielen Vorwürfen, welche die feministische Anwältin gegen mich erhob, gehört auch dieser:

"Nur am Rande sei erwähnt, daß sich der Antragsteller in seinen Internetbeiträgen bereits vor in Kraft treten des Gewaltschutzgesetzes mit diesem auseinandergesetzt und den entsprechenden Entwurf "kritisiert" hat."

Grundlage meines diesbezüglichen Diskussionsbeitrages war das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Michael Bock vom 15-6-2001, nachzulesen hier, zu dem ich mich sehr wahrscheinlich zustimmend geäußert hatte.(Merkwürdigerweise findet sich in den "Beweisstücken" kein Beleg für eine Stellungnahme meinerseits.)

In diesem Stile - seht her, der Beklagte hat sich kritisch mit der Geschlechterpolitik in Deutschland auseinandergesetzt - geht das seitenweise. Dazwischen immer wieder abenteuerliche Behauptungen über meine angebliche physische Gewalttätigkeit, so als ob das fest zusammengehört.

Bei der Richterin (Wester heißt sie) ist sie damit auch angekommen. Bei der Familienrichterin jedoch nicht. Vergeblich hat die Anwältin versucht, ihre vermeintliche Trumpfkarte zur Erlangung des alleinigen Sorgerechtes für ihre Mandantin einzusetzen. Später ist sie mit einem weiteren Anlauf gescheitert. Ohnehin glaubt ihr (bzw. der Richterin Wester) Niemand an die konstruierte Täter-Opfer-Relation zwischen mir und meiner Ex. Der bloße Augenschein spricht dagegen. Dennoch: Immer wieder geht die Anwältin mit ihrer Trumphkarte hausieren. Ich sehe das, wenn ich Akteneinsicht verlange.

Nun aber:

Die Front der politischen Desinformation beginnt zu bröckeln. Es ist bezeichnend, wenn ganzseitige Zeitungsartikel wie der vom Kölner Express vom 17-2-2008 ("Wenn Frauen hauen", Seite 3) erscheinen (vgl. den Abdruck in diesem Forum). Also besteht nunmehr eine erhöhte Chance, der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.

Ein Problem stellt sich allerdings: Wenn die Mutter nicht bereit ist, ihre Tat zu gestehen, dann müßte als Zeuge der Junge befragt werden. Darf man ihm den damit verbundenen Loyalitätskonflikt zumuten ? - Nun, das Familiengericht hat ihn bereits fünf (5) Male befragt, zuletzt zweimal in derselben Verhandlung. Also ist das Gericht der Auffassung, daß ihm der Loyalitätskonflikt zumutbar sei - selbst dann, wenn offensichtlich ist, daß er objektiv gar nicht in der Lage ist, z.B. über die Eignung einer Schule für ihn zu entscheiden.

Was ist das Ziel ?

Vom zivilirechtlichen Anspruch einmal abgesehen, sehe ich das Ziel dieses Prozesses darin, zu einem geschlechterploitischen Umdenken beizutragen. Wir befinden uns in Deutschland gegenwärtig an einem gefährlichen Scheideweg, der in einen - nicht rassistischen, aber sexistischen - Totalitarismus einmünden kann. Websites wie diese sind hierfür Belege.

Unter diesen Umständen ist eine erweiterte, d.h. politische Betrachtungsweise meiner Angelegenheit für mich eine moralische (und politische)Pflicht. Dabei bin nicht ich es, der das Private politisch gemacht hat. Das ist ohne mich geschehen. Ziel dieser Politik ist es, bisher nicht gekannte innere Ghettos der Angst, Scham und des Schweigens zu schaffen. Wir wissen nicht genau, wieviele Männer bereits Opfer dieser neuen Form der Stigmatisierung geworden sind. Aber es geht um sie !

Gruß
Student

Sexismus-Kritik


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