Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bemerkenswert...

Hemsut, Tuesday, 11.12.2007, 12:47 (vor 6585 Tagen) @ Conny

Finde ich irgendwie süss. Wenn also ein Jugendlicher seine Freundin
(ungestraft) poppen will, sollte er sie zuerst ins Kino einladen! Aber

wie

siehts denn aus nach einer Discoeinladung? Oder nach einem Bummel in

einer

lauen Frühlingsnacht? Auch straffreies Poppen, oder könnte man da schon
(straffällige) Absicht dahinter wittern?


Das beste wird sein, wenn dieser Jugendliche seine Freundin ins
benachbarte Ausland einlädt, in dem es so eine Willkürgesetzgebung nicht
gibt. Am besten sollte er gleich auch dort bleiben.

... oder sich das schriftlich geben lassen, daß er sie vögeln darf...obwohl, vergiß die Idee, Frauen in Deutschland werden vom Vertragsrecht nicht erfaßt und dürfen ja jederzeit von irgendwelchen Verträgen zurücktreten - und das ohne weitere Begründung...

Gruß,
Hemsut


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