Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Bemerkenswert...

Maxx, Zürich, Tuesday, 11.12.2007, 12:35 (vor 6585 Tagen) @ Peter

Justizministerin Zypries hat nun zwar erklären lassen, "einvernehmliche
sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen nach einer Kinoeinladung" würden
"nicht vom Gesetz erfasst". Solche Fälle, erläutert ein Sprecher, seien
"sozialadäquat" und fielen nicht unter den "Schutzzweck der Norm".

Finde ich irgendwie süss. Wenn also ein Jugendlicher seine Freundin (ungestraft) poppen will, sollte er sie zuerst ins Kino einladen! Aber wie siehts denn aus nach einer Discoeinladung? Oder nach einem Bummel in einer lauen Frühlingsnacht? Auch straffreies Poppen, oder könnte man da schon (straffällige) Absicht dahinter wittern?

So etwas Unausgegorenes, und das noch von einer Justizministerin. Ich fass es nicht!

Gruss
Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum