Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Bemerkenswert...

Conny, NRW, Tuesday, 11.12.2007, 12:44 (vor 6585 Tagen) @ Maxx

Finde ich irgendwie süss. Wenn also ein Jugendlicher seine Freundin
(ungestraft) poppen will, sollte er sie zuerst ins Kino einladen! Aber wie
siehts denn aus nach einer Discoeinladung? Oder nach einem Bummel in einer
lauen Frühlingsnacht? Auch straffreies Poppen, oder könnte man da schon
(straffällige) Absicht dahinter wittern?

Das beste wird sein, wenn dieser Jugendliche seine Freundin ins benachbarte Ausland einlädt, in dem es so eine Willkürgesetzgebung nicht gibt. Am besten sollte er gleich auch dort bleiben.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum