Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Warum spricht außer uns beiden Niemand darüber ?

Dummerjan, Wednesday, 07.11.2007, 14:54 (vor 6618 Tagen) @ guest2

Was kam dann:

Hast Du sie angezeigt?
- wegen Koerperverletzung
- wegen falscher Verdaechtigung
- wegen Verleumdung

Rechtsmittel gegen die Richterin?


Wir haben uns gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt. Beide

Klagen

wurden zurückgewiesen - wegen angeblichem Mangel an öffentlichem
Interesse.


Wenn kein oeffentliches Interesse, keine Verfolgung von Amts wegen -
soweit klar.

Aber kann einfach eingestellt werden, wenn der Geschaedigte Anzeige
erstattet hat?

Unter Umständen ja. Es bleibt aber der Weg der Privatklage, wo allerdings die Kostenlast zunächst beim Kläger liegt.

Die Sache bedarf eines gewissen Fingerspitzengefühls. Ich würde mal sagen, daß Dein RA entweder sehr genau die Situation am Amtsgericht kennt oder aber, nicht genug Mumm hat, denn, da DU bedürftig bist, wie Du schreibst, würde der Anwalt wahrscheinlich ziemlich lange auf die Kostenerstattung, nicht zu sprechen vom Hornorar warten müssen. Kann man verstehen, muß man aber nicht. Andere Anwälte verhalten sich da anders, wie ich aus meiner persönlichen Bekanntschaft weiss.

Die Schlägerin hatte für ihre Klage auch noch PKH beantragt;
die wurde mit sehr deutlichen Worten zurückgewiesen. Der Tonfall in den
gerichtlichen Antwortschreiben läßt vermuten, daß der betreffende

Richter

(nicht identisch mit der Beschluß-Richterin !) die Sache durchschaut

hat.

Wegen falscher Verdächtigung und wegen Verleumdung habe ich aufgrund
Empfehlung meines Anwalts nichts unternommen, ebenso nichts gegen die
Richterin.

Letzteres wäre ziemlich zwecklos, denn diese hat ja nur eine vorhandene Schutzklausel angewendet. Es gibt eben auch Rechtsmißbrauch und einstweilige Verfügungen sind als gewissermaßen "Schnellschüsse" da anfällig. Es sind aber keine Urteile! Bitter ist so etwas dennoch.


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