Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum spricht außer uns beiden Niemand darüber ?

Student, Wednesday, 07.11.2007, 02:46 (vor 6619 Tagen) @ guest2

Was kam dann:

Hast Du sie angezeigt?
- wegen Koerperverletzung
- wegen falscher Verdaechtigung
- wegen Verleumdung

Rechtsmittel gegen die Richterin?

Wir haben uns gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt. Beide Klagen wurden zurückgewiesen - wegen angeblichem Mangel an öffentlichem Interesse. Die Schlägerin hatte für ihre Klage auch noch PKH beantragt; die wurde mit sehr deutlichen Worten zurückgewiesen. Der Tonfall in den gerichtlichen Antwortschreiben läßt vermuten, daß der betreffende Richter (nicht identisch mit der Beschluß-Richterin !) die Sache durchschaut hat.

Wegen falscher Verdächtigung und wegen Verleumdung habe ich aufgrund Empfehlung meines Anwalts nichts unternommen, ebenso nichts gegen die Richterin. Dagegen haben wir den Beschluß in einen Vergleich umwandeln lassen, worin ich mich verpflichte, die Frau nicht zu mißhandeln usw. - Natürlich ist es Bödsinn, wie du schon festgestellt hast, denn Mißhandlung ist ja ohnehin verboten.

2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Antragsgegner auferlegt.


Also Dir. Musstest Du am Ende zahlen?

Nein, ich bin bedürftig.

Hast Du sie angezeigt. Wurde der Junge daraufhin als Zeuge von einer
unabhaengigen Person befragt?

Nein, wurde er nicht.

Hast Du denen gegenueber Anzeige erstattet, hatte Deine Frau auch
Verletzungen, wurden/sind Deine Verletzungen dokumentiert?

Sie hatte keine Verletzungen; dennoch wurden ihr welche dokumentiert. Faktisch wissen aber alle relevanten Personen, auch der JA-Angestellte und die Rektorin der Schule meines Sohnes, was wirklich vorgefallen ist. Sie haben mich in meinem verletzten Zustand gesehen, und die Frau in ihrem un-verletzten Zustand auch.

Wie ging es weiter wenn ich Fragen darf?

Fragen sind erwünscht !

Der Junge zeigte wochenlang schwere Verhaltensstörungen in der Schule. Die Klassenlehrerin dokumentierte das und legte uns dringend nahe, das Kind in Diagnostik und Therapie zu geben. Die Ex-RA nahm dies freudig zum Anlaß, einen erneuten Alleinsorge-Antrag zu stellen, der aber zurückgewiesen wurde. Zusätzlich veranlaßte sie meine Ex, den Jungen - ohne Rücksprache mit mir - bei einem Psychologen ihrer Wahl anzumelden. Der ist ein erklärter Feminist; er beschimpfte mich in Gegenwart meines Sohnes und bekam alle Gerichtsdokumente durch die RA-Ex zu lesen, verstieß also gegen das Schweigegebot, gab das auch - zunächst reumütig - zu. Die Ex-RA erreichte dennoch eine Einschränkung des Umgangs. (Ich speche von der Ex-RA, weil die Schlägerin selbst Analphabetin geblieben ist und immer noch nicht weiß, was AS, GS usw. eigentlich ist.)

Der Junge wird jetzt bald 10 Jahre alt, ist völlig gesund und hat hervorragende Leistungen in der Schule und hängt sehr stark an mir. Ich vertraue voll auf ihn. Noch wenige Jahre, dann wird der sexistische Spuk vorbei sein. Demnächst wartet allerdings noch ein Gutachter auf mich. Den ersten Gutachter hatte ich augehebelt.

Gruß

Student


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