Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Warum spricht außer uns beiden Niemand darüber ?

guest2, Wednesday, 07.11.2007, 03:29 (vor 6619 Tagen) @ Student

Was kam dann:

Hast Du sie angezeigt?
- wegen Koerperverletzung
- wegen falscher Verdaechtigung
- wegen Verleumdung

Rechtsmittel gegen die Richterin?


Wir haben uns gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt. Beide Klagen
wurden zurückgewiesen - wegen angeblichem Mangel an öffentlichem
Interesse.

Wenn kein oeffentliches Interesse, keine Verfolgung von Amts wegen - soweit klar.

Aber kann einfach eingestellt werden, wenn der Geschaedigte Anzeige erstattet hat?

Die Schlägerin hatte für ihre Klage auch noch PKH beantragt;
die wurde mit sehr deutlichen Worten zurückgewiesen. Der Tonfall in den
gerichtlichen Antwortschreiben läßt vermuten, daß der betreffende Richter
(nicht identisch mit der Beschluß-Richterin !) die Sache durchschaut hat.

Das mag Dir ja emotional sehr geholfen haben, nur was hast Du gewonnen?

Wegen falscher Verdächtigung und wegen Verleumdung habe ich aufgrund
Empfehlung meines Anwalts nichts unternommen, ebenso nichts gegen die
Richterin.

Wieso empfiehlt Dir Dein Rechtsvertreter, auf Deine Rechte zu scheissen?
Und mit welcher Begruendung?

Dagegen haben wir den Beschluß in einen Vergleich umwandeln
lassen, worin ich mich verpflichte, die Frau nicht zu mißhandeln usw. -

Was hattest DU von dem Vergleich bzw. was hat Dich dazu gebracht, das Ding
zu unterschreiben?

Natürlich ist es Bödsinn, wie du schon festgestellt hast, denn Mißhandlung
ist ja ohnehin verboten.

Nein, in DIESER Form (in einem Vergleich, den Du unterschrieben hast) ist es natuerlich kein Bloedsinn, sondern ein indirektes Schuldeingestaendnis deinerseits.

Wird Dir dann wahrscheinlich bei jeder Gelegenheit vor Gericht vorgehalten, oder? "Herr X, sie hatten sich doch verpflichtet, ihre Frau ..."

2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Antragsgegner auferlegt.


Also Dir. Musstest Du am Ende zahlen?


Nein, ich bin bedürftig.

Immerhin.

Hast Du sie angezeigt. Wurde der Junge daraufhin als Zeuge von einer
unabhaengigen Person befragt?


Nein, wurde er nicht.

*seufz*

Hast Du denen gegenueber Anzeige erstattet, hatte Deine Frau auch
Verletzungen, wurden/sind Deine Verletzungen dokumentiert?


Sie hatte keine Verletzungen; dennoch wurden ihr welche dokumentiert.

Welche, und von wem?

Faktisch wissen aber alle relevanten Personen, auch der JA-Angestellte und
die Rektorin der Schule meines Sohnes, was wirklich vorgefallen ist. Sie
haben mich in meinem verletzten Zustand gesehen, und die Frau in ihrem
un-verletzten Zustand auch.

Hmm.
Warum dann nicht auf ein Verfahren bestehen, wenn es doch Zeugen gibt?

Wie ging es weiter wenn ich Fragen darf?


Fragen sind erwünscht !

Gut. Ich verstehe es naemlich bis jetzt nur halb.

Der Junge zeigte wochenlang schwere Verhaltensstörungen in der Schule. Die
Klassenlehrerin dokumentierte das und legte uns dringend nahe, das Kind in
Diagnostik und Therapie zu geben. Die Ex-RA nahm dies freudig zum Anlaß,
einen erneuten Alleinsorge-Antrag zu stellen, der aber zurückgewiesen
wurde. Zusätzlich veranlaßte sie meine Ex, den Jungen - ohne Rücksprache
mit mir - bei einem Psychologen ihrer Wahl anzumelden. Der ist ein
erklärter Feminist; er beschimpfte mich in Gegenwart meines Sohnes und
bekam alle Gerichtsdokumente durch die RA-Ex zu lesen, verstieß also gegen
das Schweigegebot, gab das auch - zunächst reumütig - zu.

Wer verstiess wodurch?

Folgen?

Die Ex-RA
erreichte dennoch eine Einschränkung des Umgangs. (Ich speche von der
Ex-RA, weil die Schlägerin selbst Analphabetin geblieben ist und immer
noch nicht weiß, was AS, GS usw. eigentlich ist.)

Einschraenkung worauf, und vor Gericht oder mal wieder angeordnet durch JA?

Der Junge wird jetzt bald 10 Jahre alt, ist völlig gesund und hat
hervorragende Leistungen in der Schule und hängt sehr stark an mir. Ich
vertraue voll auf ihn. Noch wenige Jahre, dann wird der sexistische Spuk
vorbei sein.

Du meinst: Dann zeigt er der Mutter den Mittelfinger?

Demnächst wartet allerdings noch ein Gutachter auf mich. Den
ersten Gutachter hatte ich augehebelt.

Geht es um Deine Eignung als Vater bzw. Umgang oder nicht?

Das ist echt unglaublich.


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