Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Warum spricht außer uns beiden Niemand darüber ?

Student, Wednesday, 07.11.2007, 01:46 (vor 6619 Tagen) @ guest2

> > Ich war am
[quote][quote]4-2-2006 von meiner Ex unprovoziert und unbeantwortet - und vor Augen
meines Kindes - niedergeschlagen worden. Später fand ich in meinem
Briefkasten meine Verurteilung vor - ohne vorherige Verhandlung.
[/quote][/quote]

Wie bitte? Eine strafrechtliche Verurteilung???

Wie ging das weiter?

Nein, nicht strafrechtlich. "Verurteilung" ist, wie ich sehe, auch nicht richtig. Es handelt sich um einen Beschluß. Ich zitiere auszugsweise:

wird im Wege der

einstweiligen Verfügung,

deren Voraussetzungen glaubhaft gemacht sind [!], und zwar wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorausgegangene mündliche Verhandlung [!] aufgrund des dem Beschluss beigefügten Antrages [!] angeordnet:

1. Dem Antragsteller [gemeint ist Antragsgegner] wird untersagt,

- die Antragstellerin zu bedrohen, zu belästigen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln, sich in einem Umkreis von 100 m der Wohnung der Antragstellerin [einer Ausländerin] im Hause [...] zu nähern [...]

- mit der Antragstellerin - auch unter Verwendung von fernkommunikationsmitteln - unmittelbar oder mittelbar über Dritte Verbindung aufzunehmen, § 1 Abs. 1 Ziff. 4 Gewaltschutzgesetz [...]

- ein Zusammentreffen mit der Antragstellerin herbeizuführen [...]

Sollte es zu einem zufälligen Treffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen.

- Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das in Ziff. 1 ausgesprochene gebot/Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angeordnet.

2. Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Antragsgegner auferlegt.

3. DerStreitwert wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.

Bonn, [...]

Wester

Richterin im Amtsgericht


Auslösend war also ein bloßer Antrag. In diesem wurde ich einer "menschen-, besonders frauenfeindlichen, rassistischen und teilweise faschistischen Gesinnung" bezichtigt. Ferner wurden belastende Äußerungen zitiert, die mein damals 8-jähriger Junge gegen mich gemacht haben soll. Der war Zeuge,wie die Frau mich niederschlug (ohne vorangegangenen Streit, ohne Berührung), sich auf meinem Rücken setzte, mir einen Zahn ausbrach und im Weggehen permanent Tötungswünsche ausstieß. Die durch mich gerufene Polizei schickte mich zur Notfallbehandlung in die Zahnklinik, wo eine 4 cm lange Schleimhautwunde genäht wurde. Mein Gesicht war noch tagelang geschwollen.

Auch im Dritten Reich kamen manche Menschen nur dadurch in KZ-Haft, daß Kinder sie - sicher ohne böse Absicht - belastet hatten.

Gruß

Student


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