Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Warum spricht außer uns beiden Niemand darüber ?

Student, Wednesday, 07.11.2007, 04:14 (vor 6619 Tagen) @ guest2

Aber kann einfach eingestellt werden, wenn der Geschaedigte Anzeige
erstattet hat?

Durchaus. Es war eine Strafanzeige, keine Zivilklage. Jedoch hat die AOK wegen meiner Behandlungskosten eine Regreß-Klage gegen die Schlägerin angestrengt. Das läuft wohl immer noch. Telefonisch wurde mir seitens der AOK mitgeteilt, daß sie merkwürdig lange gebraucht haben, um von Polizei und Gericht erst einmal die nötigen Unterlagen zu erhalten.

In dem Zusammenhang möchte ich vermerken, daß die Polizei mich auch mittels nachdrücklicher Worte (also nicht physisch, aber immerhin) daran gehindert hat, das nebenliegende Beratungszimmer für Gewaltschutzopfer aufzusuchen. Heute würde ich mich nicht mehr abhalten lassen.

Auch die mich behandelnde Zahnärztin hat Probleme gemacht, indem sie in ihrem Bericht das Wort "Schlägerei" hineinbrachte. Ich habe erfolgreich darauf bestanden, daß dies Wort entfernt wird, denn zu einer Schlägerei gehören immer zwei Schuldige. Eine Ärztin darf sich nicht als vermeintliche Zeugin eines Tatherganges aufspielen.

Wieso empfiehlt Dir Dein Rechtsvertreter, auf Deine Rechte zu scheissen?
Und mit welcher Begruendung?

Berechtigte Frage. Beim nächsten Mal werde ich deinen Rat einholen !

Was hattest DU von dem Vergleich bzw. was hat Dich dazu gebracht, das
Ding
zu unterschreiben?

Nein, in DIESER Form (in einem Vergleich, den Du unterschrieben hast) ist
es natuerlich kein Bloedsinn, sondern ein indirektes Schuldeingestaendnis
deinerseits.

Wird Dir dann wahrscheinlich bei jeder Gelegenheit vor Gericht
vorgehalten, oder? "Herr X, sie hatten sich doch verpflichtet, ihre Frau
..."

Da wirst du recht haben.

Sie hatte keine Verletzungen; dennoch wurden ihr welche dokumentiert.


Welche, und von wem?

Prellung li Knie, Multiple Schürfwunden re Hand, HWS-Zerrung. Ausgestellt durch ein Krankenhaus, am Tag danach.

> Warum dann nicht auf ein Verfahren bestehen, wenn es doch Zeugen gibt?

Nachhinein-Zeugen. Und ob es was nützen würde ? Aber du hast recht, ich habe dies alles nicht bedacht.

Wer verstiess wodurch?

Die RA hätte dem Psycho keine Gerichtsunterlagen, zumindest nicht das alte Gutachten zeigen dürfen. Und dieser hätte der RA nicht (wahrheitswidrig) sagen dürfen, mein Junge wolle keinen (oder weniger) Umgang mit mir. Und die RA hätte im Gericht nicht sagen dürfen: "Wie Herr XY mir gestern mitteilte, will der Junge..." Ich hatte Niemanden von der Schweigepflicht entbunden.

Folgen?

Für die Schweigepflichtbrecher keine, denn mein Anwalt kam nicht darauf, diese "Enthüllungen" zu untersagen. Also wurden sie aufgegriffen und der angebliche "Kindeswille" umgesetzt in Umgangskürzung.

Du meinst: Dann zeigt er der Mutter den Mittelfinger?

So nicht, aber er wird irgendwann wissen, wer von uns Beiden für ihn wichtiger und heilsamer ist.

Demnächst wartet allerdings noch ein Gutachter auf mich. Den
ersten Gutachter hatte ich augehebelt.


Geht es um Deine Eignung als Vater bzw. Umgang oder nicht?

Beweisbeschluß

[...] soll ein Sachverständigengutachten zur Erziehungsfähigkeit beider Elternteile sowie zu den Möglichkeiten des Umgangs eingeholt werden. Zum Sachverständigen bestimmt wird Sachverständiger Klein [...in] Neuss.

Gruß

Student

P.S.: Die erwähnte Richterin im Gewaltschutz-Verfahren heißt Wester, nicht Wessel.


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