Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das würde zuviel Unruhe in die Truppe bringen

Peter @, Wednesday, 26.09.2007, 16:00 (vor 6660 Tagen) @ Dummerjan

Meine Meinung dazu: Es ist richtig, die Polizei zu schützen und ggf. die
Problematik einer Stress- und Gefahrensituation bei der Urteilsfindung zu
berücksichtigen. Hingegen muß eine Straftat durch staatliche Organe ebenso
verfolgt werden wie jede andere Straftat. M.a.W. auch die Polizei steht
nicht über dem Gesetz. Wie könnte sie auch: Sie hat ja ihre Privilegien in
der Gewaltausübung eben durch genau dieses Gesetz erhalten.

Die spezifische Gefährdungssituation im Polizeieinsatz kann doch dann
durchaus in der Strafzumessung berücksichtig werden. Für die besagten
Polizisten wäre die Auflage zu einer vertieften Zusatzausbildung im
Polizeirecht und Deeskalationstraining angesagt. Da der meineid jedoch
nicht in einer Gefahrensituation zustande gekommen ist, wäre hier eine
ordentliche Verfolgung desselben angesagt.

Besser nicht. Im Zweifel steht nur diese Knüppelgarde zwischen dem aufgebrachten Volk und den Mächtigen um diese zu schützen.

Da muss man Polizisten durchaus etwas Freiraum ausserhalb der rechtlichen Ordnung gewähren.

Aber die Politiker arbeiten ja schon daran, den Polizeikräften militärische Unterstützung zukommen zu lassen. Schießbefehl und Demonstranten zerquetschende Panzer können sehr effektiv sein bei der Niederschlagung von unbotsamen Willensäußerungen, hat man ja in Peking 1989 gesehen...


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