Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Polizisten!

Dummerjan, Tuesday, 25.09.2007, 14:01 (vor 6661 Tagen) @ Drakon


http://www.jungewelt.de/2007/09-24/034.php


EIN Bild und EINE Interpretation?
Sorry Conny, das ist mir zu billig.

Nee, das ist ganz einfach. Der Stiefeltritt ist klagefähig, weil hier der Verhätlnismäßigkeitsgrundsatz nicht gewahrt ist. Der Polizist verstößt damit auch gegen Polizeivorschriften.

Anders als sowohl linke als auch rechte Sicherheitsfuzzis glauben sind der Polizist als auch der Demonstrant Bürger des Staates und unterliegen in Ihren Handlungen den entsprechenden Gesetzen.

Insbesondere die Staatsgewalt darf nur im Rahmen der Gesetze und dabei verhältnismäßig tätig werden. Das Gewaltmonopol des Staates ist eben nur im Rahmen der Gesetze gültig, es ist noch nicht einmal ein außergesetzlicher Notstand für die Staatsorgane vorgesehen, während dies für Privatpersonen existiert.

Daher besteht in der Möglichkeit der physischen Auseinandersetzung eines Asymmetrie zu lasten der Staatsgewalt.

Lange Rede kurzer Sinn: Selbst wenn der Demonstrant ein gewalttätiger Schläger war, in dem Moment in dem er dem Polizeigewahrsam unterliegt darf er nicht so behandelt werden wie in dem Bild dokumentiert.


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