Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Polizisten!

Dummerjan @, Wednesday, 26.09.2007, 12:59 (vor 6660 Tagen) @ Einmalaccount

Ganz genau! Das war auch mein erster Gedanke beim Ansehen des Bildes. Die
"Junge Welt" ist nun mal ein linksextremistisches, ex-FDJ
Schmierblättchen, das seinen Namen sogar einer Hitlerjugend-Zeitschrift
verdankt. Wer das für eine seriöse Quelle hält...

In der Süddeutschen Zeitung (printausgabe) vom 25.9. ist ein Bericht über eine gemeinschaftliche Verabredung zum Meineid zur Verdeckung einer Straftat an einem Festgenommenen.

Der Festgenomme wurde mit Faustschlägen durch die Polizei traktiert, weil er vermummt gewesens sein soll und gewaltsam Widerstand geleistet haben soll. Der Festgenommene wurde deshalb einschlägig verurteilt, insbesondere aufgrund der zeugenaussagen von 3 Beteiligten Pilizisten. Leider wurde die Festnahme durch einen Zeitungsfotografen in mehreren Fotos imzeitablauf festgehalten. Dort war der Festgenommene weder vermummt, noch leistete er aktiv Widerstand (die Existenz des Körpergewichts fällt im allgemeinen nicht unter diese Kategorie).

Der Festgenommene wurde freigesprochen.

Die Ermittlung wegen Meineids gegen die Polizisten wurde eingestellt.

Meine Meinung dazu: Es ist richtig, die Polizei zu schützen und ggf. die Problematik einer Stress- und Gefahrensituation bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Hingegen muß eine Straftat durch staatliche Organe ebenso verfolgt werden wie jede andere Straftat. M.a.W. auch die Polizei steht nicht über dem Gesetz. Wie könnte sie auch: Sie hat ja ihre Privilegien in der Gewaltausübung eben durch genau dieses Gesetz erhalten.

Die spezifische Gefährdungssituation im Polizeieinsatz kann doch dann durchaus in der Strafzumessung berücksichtig werden. Für die besagten Polizisten wäre die Auflage zu einer vertieften Zusatzausbildung im Polizeirecht und Deeskalationstraining angesagt. Da der meineid jedoch nicht in einer Gefahrensituation zustande gekommen ist, wäre hier eine ordentliche Verfolgung desselben angesagt.


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