Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhalt ab 18

guest, Monday, 23.07.2007, 20:53 (vor 6724 Tagen) @ cora

Hallo cora,

ja, soweit bin auch ich informiert, dass der Unterhalt dann auf beide
Elterteile aufgeteilt wird. Wie ist das aber, wenn die Mutter kein
Einkommen hat, sondern Unterstützung vom Staat bezieht oder vom Einkommen
des neuen Partners lebt?

Das aendert ja nichts an ihrer grundsaetzlichen Unterhaltspflicht ihren beiden ersten (nun erwachsenen Kindern) gegenueber, auch wenn sie dieser moeglicherweise nicht nachkommen kann.

Im uebrigen: Wenn sie deshalb nicht arbeiten kann (kein Einkommen hat), weil sie nun ein weiteres Kind (von ihrem neuen Partner) betreut, dann wird DIESER sogar indirekt mit-unterhaltspflichtig ihren beiden nun erwachsenen Kindern gegenueber.

Also nicht direkt, aber die eigentlich unterhaltspflichtige Mutter hat ja moeglicherweise deshalb kein Einkommen, weil sie SEIN Kind betreut. Siehe dazu die Rechtsprechung zu getrennt von ihren (ersten) Kindern lebenden Vaetern, die nun in einer zweiten Beziehung ein neues Kind betreuen (wollen) - auch dort gilt: Koennen sie machen, aber ihr "Einkommen" (Betreuungsunterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil des neuen Kindes) wird dann auch zu Unterhaltszwecken der frueheren Kinder herangezogen (grundsaetzlich - ob es reicht ist eine andere Frage).

Weiss aber nicht, ob es einen Unterschied macht dass die beiden ersten Kindern nun schon erwachsen sind.

Auch solltet Ihr beide euch klar werden, was ihr denn erreichen wollt: Geht es um eine Herabsetzung des Unterhalts, den dein Freund/Mann zahlen muss?
Duerfte unwahrscheinlich sein, dass das Erfolg hat, wenn er jetzt eine sehr niedrige monatliche Summe zahlt.

Mach Dir halt klar, dass seine Kinder durchaus Anspruch auf Lebensunterhalt mit eigener Wohnung haben, wenn das zum Beispiel fuer ein Studium notwendig ist.


Ich rate deshalb, damit zu einem Anwalt zu gehen, hier im Forum kann euch doch niemand exakt raten.

Danke. Ich versteh auch nicht, warum mir von einigen Teilnehmern hier
statt Antworten, mit denen man auch was anfangen kann, soviel Häme
entgegenkommt und mir einfach irgendwelche Dinge unterstellt werden, die
nicht wahr sind.

Naja, Paranoia halt.

Nichtsdestotrotz koenntest Du Deine Motive ja mal darlegen. *g*

Es faellt schon auf, dass sich Frauen genau dann fuer Unterhaltszahlungen interessieren, wenn sie selbst davon betroffen sind (anspruchsberechtigt: "Viel zu wenig", Pflichtig: "Zahle ich nicht, wo kaemen wir da hin", indirekt per Zweitfrau-Beziehung: "Kann man die nicht herabsetzen?")

Das geht ja soweit, dass die letzte Unterhaltsrechts-Aenderung (mit der aenderung der Rangfolge) von der Politik als Vorteil fuer
Vaeter verkauft wurde - dabei trifft das nicht zu, es ist lediglich ein Vorteil fuer mitbetroffene Frauen, er darf genausoviel wie vorher zahlen, nur an eine andere Frau.

Werbung für diese Seite ist das jedenfalls nicht

Das hier ist halt auch ein Forum, in dem jeder schreiben kann.


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