Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhalt ab 18

Rainer ⌂, Monday, 23.07.2007, 02:33 (vor 6725 Tagen) @ Odin

Hallo

Der Unterhalt erlischt automatisch, wenn das Kind 18 wird.

Wenn ein Titel vorhanden ist ohne zeitliche Begrenzung stimmt das nicht. Dann muss eine Abänderung oder Löschung des Titels beim Amtsgericht beantragt werden.

Wenn ein Kind volljährig wird ändert sich nur das -beide- Elternteile barunterhaltspflichtig werden. Ist das volljährige Kind noch in Ausbildung bleibt es in der Rangfolge und der Unterhaltsberechnung minderjährigen Kindern gleichgestellt.

Rainer

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