Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist Diskriminierung? Teil 1

Begriffologe, Saturday, 28.01.2012, 10:42 (vor 5078 Tagen) @ Gismatis

Unisex-Tarife sind nicht diskriminierend, aber sie können für ein
Geschlecht nachteilig sein. Ein Nachteil ist aber nicht automatisch eine
Diskriminierung. Eine Diskriminierung beinhaltet immer eine Unterscheidung.
Findet keine Unterscheidung statt wie bei den Unisex-Tarifen, ist es keine
Diskriminierung.

Unisex-Tarife sind diskriminierend. Sie beinhalten eine Unterscheidung, weil sie für unterschiedliche Geschlechter Verwendung finden, weil sie dementsprechend auch unterschiedliche Leistungen erbringen sowie weil sie dadurch unterschiedlich sachgerecht sind. Ein Nachteil ist automatisch eine Diskriminierung, weil ein Nachteil nur aus seiner Unterscheidbarkeit (nämlich von einem Vorteil) folgen kann. Jeder feststellbare Nachteil impliziert zwangsläufig immer die gleichzeitige Anwesenheit eines Vorteils und jeder feststellbare Vorteil impliziert zwangsläufig immer die gleichzeitige Anwesenheit eines Nachteils. Lediglich die Feststellbarkeit des jeweiligen Pendants kann erschwert sein. Das kann aber kein Grund sein, die Begriffe ad absurdum zu führen.


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