Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Oettinger soll Rede zurücknehmen

Sparrowhawk, Saturday, 14.04.2007, 02:45 (vor 6824 Tagen) @ Anders

Seine Meinung darf man frei äußern, falsche Tatsachen behaupten hingegen nicht, wenn sich dadurch jemand in seinen Rechten verletzt sieht.

Auch das stimmt so icht, denn die alten Stasis dürfen ihre verbrechen in aller Seelenrugh verharmlosen, ja sogar leugnen... dß dies für die Stasi-Opfer ein Schlag ins Gesicht ist und damit ja deren Recht auf Entschädigung beeinträchtigt, interessiert dabei nicht.

Sparrowhawk


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