Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

XRay, Monday, 28.02.2011, 21:09 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Nun, im Grund übernimmt heute jeder verheiratete Mann die Vaterschaft für die Kinder seiner Ehefrau, auch wenn es nicht seine sind.
Wenn wir davon ausgehen, dass Männer in diesem Bewußtsein heiraten, dann könnten wir sagen, dass Männer bewußt die Vaterschaft für jegliches Kind ihrer Ehefrau übernommen hätten. Andererseits war ja Ehe mit dem Treueschwur verbunden. Insofern darf mann nicht davon ausgehen, dass die Übernahme einer Vaterschaft für beliebige Kinder bewusst eingegangen wurde.
Hiervon könnte man aber ausgehen, wenn sofort nach der Geburt die Vaterschaft geklärt würde und der "Scheinvater" die Vaterschaft akzeptiert.
Damit würde dann auch die von Dir befürwortete Rechtssicherheit für alle Parteien eintreten.
Die Seite des Kindes darfst du dann auch getrost betrachten. Das Kind hat einen Anspruch gegen seinen leiblichen Vater, nicht jedoch gegen einen beliebigen Mann, der zufällig der Kindesmutter vertraute.
Die Klärung der Vaterschaft nach der Geburt könnte dem Kind zu seinem Recht verhelfen, seinem Recht auf Kenntnis seiner Wurzeln.
Vaterschaftsstreitigkeiten zu einem Zeitpunkt wo das Kind schon älter ist, verstärken wohl eher die Problematik.
Deine Argumentation halte ich somit in Summe für verfehlt


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