Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutterschaft und Vaterschaftsvermutung

Rainer ⌂, Monday, 28.02.2011, 12:54 (vor 5436 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Bei der Mutterschaft ist ja auch eindeutig, wo das Kind herkommt - beim
Vater ist es schwer oder gar nicht festzustellen, wenn Du ihn nicht kennst.

Bei einer Kindesvertauschung stehst du vor dem gleichen Problem. Sobald durch einen Mutterschaftstest festgestellt wird dass es nicht die Mutter ist, hat das juristische Folgen. Es erlöschen sofort alle Rechte und Pflichten zwischen Mutter und dem Kind. Und das sogar rückwirkend, denn die Frau ist rechtlich nie Mutter gewesen.

Wenn sich beim Vaterschaftstest herausstellt, dass z.B. der Ehemann nicht
der Vater ist, hilft Dir die Formulierung "Mann, der es gezeugt hat" keinen
Schritt weiter, weil Du ihn nicht kennst.

Durch den Vaterschaftstest ergibt sich in dem Fall erstmal die Erkenntnis das es nicht der Vater ist. Durch die juristische Vaterschaftsvermutung hat das aber keine rechtlichen Folgen. Dazu ist erst eine Vaterschaftsanfechtung allen rechtlichen Hürden und Fallen erforderlich.

Das eine "Scheinmutter" wesentlich seltener auftritt als ein "Scheinvater" hat mit dem rechtlichen Aspekt des Problems nichts zu tun.

Hier geht es darum wer "nicht" der Vater oder die Mutter ist. Den richtigen Vater und die richtige Mutter zu finden ist eher kein rechtliches Problem.

Rainer

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