Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 12:42 (vor 5436 Tagen) @ Rainer

"Vater eines Kindes ist der Mann, ist der Mann der es gezeugt hat" ist die
Forderung die endlich ins Gesetz gehört. Bei der Mutter gibt es eine klare
Regelung doch auch.

Bei der Mutterschaft ist ja auch eindeutig, wo das Kind herkommt - beim Vater ist es schwer oder gar nicht festzustellen, wenn Du ihn nicht kennst.

Wenn sich beim Vaterschaftstest herausstellt, dass z.B. der Ehemann nicht der Vater ist, hilft Dir die Formulierung "Mann, der es gezeugt hat" keinen Schritt weiter, weil Du ihn nicht kennst.

Viele Grüße
Wolfgang


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