Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mutterschaft und Vaterschaftsvermutung

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 28.02.2011, 19:59 (vor 5436 Tagen) @ Rainer

Bei einer Kindesvertauschung stehst du vor dem gleichen Problem. Sobald
durch einen Mutterschaftstest festgestellt wird dass es nicht die Mutter
ist, hat das juristische Folgen. Es erlöschen sofort alle Rechte und
Pflichten zwischen Mutter und dem Kind. Und das sogar rückwirkend, denn
die Frau ist rechtlich nie Mutter gewesen.

Da ist natürlich etwas dran.

Technisch wäre heute sicher ein obligatorischer sofortiger Vaterschaftstest machbar, zumindest könnte der vermutete Vater (Ehemann) ausgeschlossen oder bestätigt werden.
Allerdings baut man dann einen ziemlichen juristischen Apparat auf und, nicht zu vergessen, zur bösen Kuckuckskindsmutter gehört immer ein böser Kuckuckskindsvater (auch, wenn er nicht zu ermitteln ist).

Die aktuelle Rechtslage nützt sicher Müttern mit so genanntem 'Mehrverkehr', was eigentlich unhaltbar ist und Männer extrem benachteiligt. Was aber ja sogar ausgebaut werden sollte, siehe Schlampenschutzparagraf. Leider hat der Staat massives Interesse an Zahlvätern.

Viele Grüße
Wolfgang


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