Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Keine Lösung: Sofortiger Vaterschaftstest nach der Geburt PER GESETZ!

Puffbesucher, Monday, 28.02.2011, 02:54 (vor 5437 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

und 5 Jahre zum Überlegen sind nicht gerade knapp bemessen.

Ich würde dir grundsätzlich zustimmen, aber ich denke, du unterliegst hier einem Irrtum:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a256c.html

"Der Ehemann hat die Klage binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem er die Geburt und die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist oder dass ein Dritter der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat, in jedem Fall aber vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt."

Nur im ersten Halbsatz wird also an das Wissen des "Vaters" geknüpft. Dann hat er ein Jahr Zeit zum Überlegen. Die 5-jährige-Frist gilt demgegenüber unabhängig von irgendwelchen Erfahrungen. Soll heißen: wenn der Vater nicht innerhalb von 5 Jahren Lunte riecht bzw. die Frau ihn in dieser Zeit erfolgreich hinter Licht führt, bzw. es halt einfach nicht herauskommt, ist sie aus der Nummer raus und er definitiv in der Nummer drin

--
...und erlöse uns von dem Bösen.


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