Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetzesvorlage Vaterschaftstests

Christine ⌂, Wednesday, 28.03.2007, 13:22 (vor 6840 Tagen) @ Adam

[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen
Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass
ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf
Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]

Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch

nur

von dem Kind zurückholen, oder?

Das ist eine erstaunlich sachfremde Aussage von der Zypresse. Mutti zahlt
nie etwas zurück! Wo kämen wir denn da hin?
Heute schon ist es so, daß wegen Nicht-Vaterschaft zuviel gezahlter
Unterhalt NUR beim wirklichen VATER geltend gemacht werden kann! D.h. bin
ich nicht der Vater und Mutti weiß auch nicht mehr so richtig, wer es denn
gewesen sein könnte, so gibt es auch kein Geld zurück.

Basta

Adam

Es geht ja noch weiter und folgendes ist genau der Punkt, über den viele Väter wieder stolpern werden:

[Zitat]
Es sei kein Grund vorstellbar, warum dem Vater ein Test verweigert werden könne, sagte Zypries. Nur eine Ausnahme soll es geben: Das Kindeswohl dürfe nicht tangiert werden. Für ein Kind sei es zutiefst verunsichernd, wenn es erfahre, dass der Vater gar nicht sein Vater sei, begründete Zypries entsprechende Härteklauseln. Deswegen müsse zunächst sichergestellt werden, dass das Kind das Ergebnis auch aushalten könne. Sei dies nicht gewährleistet, könne das Gericht entscheiden, dass der Test erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn er dem Kind zumutbar erscheint - durchgeführt werden dürfe.
[Ende]

Damit sind dem Mißbrauch wieder Tür und Tor geöffnet, denn wer entscheidet letztendlich, ob das Kindeswohl tangiert ist? Mütter, JÄ, Gutachter und Richter, also alles beim alten...

[Zitat]
Anders als bei der bisherigen Vaterschaftsanfechtung hat das neue Verfahren zunächst keine rechtlichen Folgen. Der Vater kann sich also im Anschluss an das Ergebnis überlegen, ob er trotzdem der soziale Vater seines Kindes bleiben will, auch wenn er nicht der biologische ist. Auf diese Weise wolle man Männern die Möglichkeit geben, sich auch nach dem Test für die langjährig gewachsene Beziehung zu dem Kind, das nicht ihres ist, zu entscheiden, so die Ministerin.

Die Durchführung eines Abstammungstestes ist dem Entwurf zufolge jederzeit möglich. Stellt sich dabei heraus, dass der Betreffende nicht der Vater ist, hat er zwei Jahre lang Zeit, sich zu überlegen, ob er die Vaterschaft anfechten will oder nicht.
[Ende]

Spätestens nach einem negativen Bescheid wird sich wohl das JA einschalten und dem "Vater" plötzlich erklären, wie "wichtig" er für das Kind ist und nachdem sich viele Väter dann haben erweichen lassen und 2 Jahre herum sind, kann Frau sich dann scheiden lassen und Vater muß weiter zahlen.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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