Gesetzesvorlage Vaterschaftstests
[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen
Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass
ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf
Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur
von dem Kind zurückholen, oder?
Das ist eine erstaunlich sachfremde Aussage von der Zypresse. Mutti zahlt nie etwas zurück! Wo kämen wir denn da hin?
Heute schon ist es so, daß wegen Nicht-Vaterschaft zuviel gezahlter Unterhalt NUR beim wirklichen VATER geltend gemacht werden kann! D.h. bin ich nicht der Vater und Mutti weiß auch nicht mehr so richtig, wer es denn gewesen sein könnte, so gibt es auch kein Geld zurück.
Basta
Adam
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Odin,
27.03.2007, 17:50
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