Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetzesvorlage Vaterschaftstests

Christine ⌂, Tuesday, 27.03.2007, 22:37 (vor 6841 Tagen) @ Odin

Zypries präsentiert neues Gesetz
Rechte zweifelnder Väter werden gestärkt

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert ein neues Gesetz zur gerichtlichen
Feststellung der Vaterschaft vorgelegt. Männer haben demnach künftig einen
Anspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben aber
verboten.

Speichelprobe von einem Schnuller Großansicht des Bildes
[Bildunterschrift: Heimliche Vaterschaftstests soll es nicht mehr geben]
Künftig soll es ein neues separates Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft geben. Ob er die Vaterschaft schließlich auch anfechten
möchte, muss ein weiteres Verfahren klären. Männer haben dann ohne weitere
Voraussetzung einen Anspruch darauf, dass das Kind beziehungsweise dessen
Mutter Genmaterial für einen Vaterschaftstest zur Verfügung stellt und
können diesen Anspruch im Falle einer Weigerung von Mutter oder
potenziellem Kind über das Familiengericht einholen.

Nach diesem Verfahren kann der Betroffene dann entscheiden, ob er
zusätzlich vor Gericht die Vaterschaft anfechten möchte. Er erhält aber
auch die Möglichkeit, die Situation in der Familie wie bisher zu belassen,
auch wenn die Vaterschaft nicht festgestellt wurde.
Unterhalt für "Kuckuckskind" kann weiter gezahlt werden

Bislang waren Männer darauf angewiesen, bei Zweifeln an ihrer Vaterschaft
sofort eine Anfechtungsklage einzureichen. Wurde die Vaterschaft
ausgeschlosssen, so verlor das Kind automatisch den Unterhaltsanspruch.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6561098_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Die ZEIT hat gerade hier einen Bericht geschrieben, in dem folgendes steht:

[Zitat]
Aufkommen muss für die Gerichtskosten wie bei jedem zivilrechtlichen Verfahren derjenige, der den Prozess verliert. Stellt sich heraus, dass ein Mann tatsächlich betrogen wurde, könne er die Mutter natürlich auf Rückzahlung von Unterhalt verklagen, betonte Zypries.
[Ende]

Welchen Unterhalt meint sie denn? KU könnte der Vater ja theoretisch nur von dem Kind zurückholen, oder?
Meint Zypries vielleicht den Ehegattenunterhalt? Wohl kaum, oder?
Fragen über Fragen...

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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