Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Richtigstellung

Robert ⌂, München, Tuesday, 15.02.2011, 13:36 (vor 5449 Tagen) @ Chato

Aus
Link Nr. 1:
"Die kirchliche Inquisition hatte nicht die Befugnis,
Todesurteile oder Körperstrafen durchzuführen. Todesurteile wurden von
der Inquisition nicht ausgesprochen, Beklagte wurden bei Schuldsprüchen an
weltliche Gerichte überstellt, die ihrerseits Strafen verhängen konnten.
Die Zahl der so gefällten Todesurteile ist wissenschaftlich nicht genau
festzulegen, kommt aber bei weitem nicht an die Schauermärchen aus
Kulturkampfzeiten heran.

Ganz toll.

Kirche und Inquisition sind nicht schuld an den Todesurteilen, denn die Inquisition hat ja die Beklagten nur schuldig gesprochen. Das Todesurteil haben dann die weltlichen Gerichte ausgesprochen ...

Robert

--
Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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