Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht Kostenfalle!

Sachse, Thursday, 16.12.2010, 11:55 (vor 5509 Tagen) @ Rainer

Ich glaube, der erste Weg wäre ein Widerspruch zu der Prozesskostenhilfe für dieses Weib.

Da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird, gibt eine Titulierung keinen Vorteil für die Unterhaltsbezieherin.

Das Gericht könnte somit auf eine "Mutwilligkeit" schließen und dieses Versagen.
(Auch Gerichte müssen mittlerweile sparen - grins)
Und gleichzeitig selber PKH beantragen, in einem ähnlichem Fall ist er gewährt worden.
Einfach beantragen, mehr als abgelehnt werden kann nicht passieren. Dann einen guten Anwalt suchen


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