Vorsicht Kostenfalle!
Ich glaube, der erste Weg wäre ein Widerspruch zu der Prozesskostenhilfe für dieses Weib.
Da der Unterhalt regelmäßig gezahlt wird, gibt eine Titulierung keinen Vorteil für die Unterhaltsbezieherin.
Das Gericht könnte somit auf eine "Mutwilligkeit" schließen und dieses Versagen.
(Auch Gerichte müssen mittlerweile sparen - grins)
Und gleichzeitig selber PKH beantragen, in einem ähnlichem Fall ist er gewährt worden.
Einfach beantragen, mehr als abgelehnt werden kann nicht passieren. Dann einen guten Anwalt suchen
gesamter Thread:
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 20:40
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! - blendlampe, 15.12.2010, 21:14
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Horsti,
15.12.2010, 21:14
- Teilung 40:60! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 21:44
- Teilung 40:60! - blendlampe, 15.12.2010, 23:56
- Teilung 40:60! - Horsti, 16.12.2010, 00:02
- Teilung 40:60! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 21:44
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Holger,
15.12.2010, 22:44
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? -
Info,
15.12.2010, 22:57
- AW - Referatsleiter 408, 15.12.2010, 23:00
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? - Holger, 16.12.2010, 15:47
- Danke! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 22:59
- Dann wünsche ich dir -aufrichtig- alles Gute. Wer nichts mehr zu verlieren hat ... - Info, 15.12.2010, 23:07
- Danke! - blendlampe, 16.12.2010, 00:04
- Vorsicht Kostenfalle! -
Rainer,
16.12.2010, 09:31
- Vorsicht Kostenfalle! - Sachse, 16.12.2010, 11:55
- Auch wenn es aussichtslos ist - Rechtlos, 16.12.2010, 13:20
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? -
Info,
15.12.2010, 22:57