(T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen?
Aus dem www.trennungsfaq.de, Bereich Unterhalt:
Eindeutig ja! Die Unterhaltsempfängerin hat einen Rechtsanspruch darauf. BGH, Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97:
"Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmässig und rechtzeitig gezahlt hat."
Nun bin ich irritiert. Nicht das RL-408 in einen Krieg zieht, der ihn nur unnütz noch mehr Geld kostet.
Für Tipps (wäre ich ebenfalls) dankbar
gesamter Thread:
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 20:40
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! - blendlampe, 15.12.2010, 21:14
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Horsti,
15.12.2010, 21:14
- Teilung 40:60! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 21:44
- Teilung 40:60! - blendlampe, 15.12.2010, 23:56
- Teilung 40:60! - Horsti, 16.12.2010, 00:02
- Teilung 40:60! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 21:44
- Wichtige Info zur Kindesunterhaltsabzocke! -
Holger,
15.12.2010, 22:44
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? -
Info,
15.12.2010, 22:57
- AW - Referatsleiter 408, 15.12.2010, 23:00
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? - Holger, 16.12.2010, 15:47
- Danke! -
Referatsleiter 408,
15.12.2010, 22:59
- Dann wünsche ich dir -aufrichtig- alles Gute. Wer nichts mehr zu verlieren hat ... - Info, 15.12.2010, 23:07
- Danke! - blendlampe, 16.12.2010, 00:04
- Vorsicht Kostenfalle! -
Rainer,
16.12.2010, 09:31
- Vorsicht Kostenfalle! - Sachse, 16.12.2010, 11:55
- Auch wenn es aussichtslos ist - Rechtlos, 16.12.2010, 13:20
- (T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen? -
Info,
15.12.2010, 22:57