Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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(T-FAQ) Titel: Was ist das? Muss ich den unterzeichnen?

Info, Wednesday, 15.12.2010, 22:57 (vor 5509 Tagen) @ Holger

Aus dem www.trennungsfaq.de, Bereich Unterhalt:

Eindeutig ja! Die Unterhaltsempfängerin hat einen Rechtsanspruch darauf. BGH, Urteil vom 01.07.1998 - XII ZR 271/97:

"Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmässig und rechtzeitig gezahlt hat."

Nun bin ich irritiert. Nicht das RL-408 in einen Krieg zieht, der ihn nur unnütz noch mehr Geld kostet.

Für Tipps (wäre ich ebenfalls) dankbar


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