Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorsicht Kostenfalle!

Rainer ⌂, Thursday, 16.12.2010, 09:31 (vor 5509 Tagen) @ Referatsleiter 408

Der Streitwert ist 12x Unterhalt. Da es keine Differenz gibt, ist also der
Streitwert "Null" und folglich dürften keine Kosten auflaufen.

Das ist falsch. Der Streitwert berechnet sich aus dem Zustand vor und nach dem Urteil. Vor dem Urteil ist Null Euro tituliert und danach ein Unterhaltsbetrag. Der Unterschied mal 12 ist der Streitwert. Prozesskostenhilfe bekommst du keine, da dein Widerspruch gegen die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.

Bei 40:60 Betreuung würde ich auf jeden Fall versuchen den Barunterhalt zu teilen. Das hat mehr Aussicht auf Erfolg.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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